checkAd

    Abgasskandal  870  0 Kommentare OLG Oldenburg und OLG Nürnberg: VW-Motor EA288 nutzt illegale Abschalteinrichtun

    Nach zwei weiteren Beschlüssen von Oberlandesgerichten im „Dieselskandal 2.0“ steht einer Verurteilung der Volkswagen AG nichts mehr im Weg.

    Erneut haben zwei Oberlandesgerichte festgestellt, dass in Fahrzeugen mit dem VW-Motor EA288 unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurden: Am 1. Juli 2021 hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg deutlich gemacht, dass der Motor EA288 über eine unzulässige Fahrkurvenerkennung verfügt (Az. 14 U 91/21). Und in einem Beschluss vom 2. August 2021 wertete das OLG Nürnberg das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung (Az. 12 U 4671/19). Damit steigen die Erfolgsaussichten für Verbraucher im „Dieselskandal 2.0“ weiter.

    Beim VW-Motor EA288 geht es längst nicht mehr nur um das Thermofenster. VW hat im Nachfolger des berüchtigten Motors EA189 auch unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die den Prüfstand erkennen und die Abgasreinigung so manipulieren, dass sie im Testzyklus den gesetzlichen Normen entspricht – aber eben nur dann und nicht auf der Straße.

    Illegaler Fahrkurvenerkennung im EA288: Rücktritt vom Kaufvertrag

    Interne Dokumente der Volkswagen AG und ein Gerichtsgutachten belegen, dass VW im Motor EA288 unterschiedliche Strategien zur Abgasmanipulation einsetzt: neben dem Thermofenster auch eine Fahrkurvenerkennung, die auf dem Prüfstand aktiv ist und dafür sorgt, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte im Testzyklus eingehalten, im Straßenbetrieb aber weiterhin überschritten werden.

    Das sahen auch die Richter des OLG Oldenburg als erwiesen an. VW verstecke sich hinter bisherigen Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Dass die Fahrkurvenerkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, hatte als erstes Oberlandesgericht das OLG Naumburg mit Urteil vom 9. April 2021 festgestellt entschieden und darin eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Klägers gesehen – ein Mandant der Kanzlei VON RUEDEN.

    OLG Nürnberg folgt EuGH und hält Thermofenster für unzulässig

    Das OLG Nürnberg stellt zum EA288-Dieselmotor fest, dass der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020 gefolgt werden müsse: Das Thermofenster reduziert die Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters oder schaltet sie sogar ganz ab. Eine solche Funktion sei im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig.

    Aufgrund des Thermofensters in dem Fahrzeug mit dem Motortyp EA288 sei von einem Mangel des Fahrzeugs auszugehen, der den Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtige, so die Nürnberger Richter. Das OLG Nürnberg will seine Rechtsprechung daher korrigieren und das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen. Im Hinweisbeschluss vom 2. August 2021 heißt es dazu: „Der Senat beabsichtigt, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17.12.2020, C-693/18) zu folgen, wonach eine Abschalteinrichtung im Rahmen der Abgasrückführung europarechtlich unzulässig ist. Vorliegend ist daher – das Vorliegen eines „Thermofensters“ im streitgegenständlichen Motor (Typ EA 288) zum Zeitpunkt der Pkw-Übergabe ist zwischen den Parteien unstreitig ­– von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs iSd § 434 BGB auszugehen."

    Durch diese korrigierte Rechtsprechung sieht das OLG Nürnberg eine gute Möglichkeit, „die derzeit etwa 2000 unerledigten Verfahren fördern zu können“. VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und wird zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

    Motor EA288: Für Volkswagen wird es immer enger

    Diese jüngsten OLG-Entscheidungen zeigen, dass die Erfolgsaussichten für Kläger in Verfahren zum Motortyp EA288 weiterhin steigen. Die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln haben VW wegen dieses Motortyps bereits zu Schadensersatz verurteilt. Das OLG Oldenburg und das OLG Düsseldorf werden folgen – und jetzt auch das OLG Nürnberg.

    Sind Sie auch vom „Abgasskandal 2.0“ betroffen? Dann nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie Ihren Anspruch individuell prüfen! Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt im Abgasskandal bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller und hat schon zahlreiche Dieselverfahren gewonnen. Profitieren auch Sie von unserem Know-how! Wir sind unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie erreichbar.

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Johannes von Rüden
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
    Mehr anzeigen

    Verfasst von Johannes von Rüden
    Abgasskandal OLG Oldenburg und OLG Nürnberg: VW-Motor EA288 nutzt illegale Abschalteinrichtun Nach zwei weiteren Beschlüssen von Oberlandesgerichten im „Dieselskandal 2.0“ steht einer Verurteilung der Volkswagen AG nichts mehr im Weg.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer