Bankgebühren
Nach BGH-Urteil - Kunden sollen höheren Bankgebühren zustimmen
Im Frühjahr sprach der BGH ein wegweisendes Urteil: Banken können ihre Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden verändern. Was diese Entscheidung zur Folge hat, lesen Sie im Folgenden!
Wie sah die Situation vor dem BGH-Urteil aus?
Bisweilen hatten Banken die AGB-Änderungen, welche regelmäßig mit einer Erhöhung der Bankgebühren einhergingen, an die jeweiligen Kunden verschickt. Widersprach der Kunde den AGB-Veränderungen nicht, wurden einfach die neuen Bestimmungen zu Grunde gelegt.
Der BGH hat jetzt klargestellt: Eine solche stillschweigende Zustimmung ist nicht rechtmäßig. Die Banken müssen die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einholen.
Was hat das Urteil zur Folge? Wie reagieren die Banken?
Aufgrund des Urteils können etliche Bank-Kunden die zu viel gezahlten Gebühren der vergangenen Jahre zurückfordern.
Die Folge: Jetzt verschicken die betroffenen Geldinstitute Briefe, in denen auf die Erhöhung der Bankgebühren aufmerksam gemacht wird. Die Kunden sollen jetzt ausdrücklich in die Erhöhung einwilligen. Bei manchen Banken und Sparkassen wird eine solche Einwilligung sogar rückwirkend gefordert. Sollte dieser nicht nachgekommen werden, könne an dem Geschäftsverhältnis nicht festgehalten werden.
Ist eine Kündigung rechtmäßig, weil der Kunde der AGB-Veränderung nicht zustimmen möchte?
Für eine ordentliche Kündigung ist eine Mindestfrist von zwei Monaten vorgeschrieben. Somit hätte man genügend Zeit, um ein neues Geldinstitut für sich zu suchen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung entbehrt jeglicher Grundlage.
In welchen Fällen können die Kunden der AGB-Änderung unbesorgt zustimmen?
In den Fällen in denen die Banken nur für die Zukunft neue Geschäftsbedingungen und Gebühren vereinbaren wollen und man mit der konkreten Erhöhung einverstanden ist, kann man sorgenfrei unterschreiben.
Anders sieht es in den Fällen aus, in denen die Geldinstitute nachträglich die Zustimmung für die rechtswidrige Erhöhung ihrer Gebühren haben wollen. Stimmt man hier zu, so verliert man jegliche Ansprüche auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Bankgebühren.
Wie hoch ist eine angemessene Kontogebühr?
Laut Stiftung Warentest ist eine Gebühr vor rund 60 Euro jährlich als angemessen zu betrachten. Hierbei ist aber auch das Nutzungsverhalten des jeweiligen Kunden zu berücksichtigen.
Beachten sollten Sie jedoch, dass auch Entgelte wie etwa für einzelne Buchungen oder Bargeldeinzahlungen von den unwirksamen AGB-Änderungen betroffen sind.
Wir können helfen!
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Auch bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.