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    Schadensersatzansprüche  248  0 Kommentare
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    Dieselskandal betrifft auch Wohnmobilbranche

    Betroffene sollten Schadensersatzansprüche gegenüber den Herstellern geltend machen.

    Wer ist durch den Skandal betroffen?

     

     

    Die Frage danach, wer genau von dem Abgasskandal betroffen ist, ist schnell beantwortet: Es geht um fast die gesamte Wohnmobilbranche. Denn viele verschiedene Anbieter von Basisfahrzeugen haben die unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, die Liste der in den Skandal verwickelten Hersteller ist dementsprechend lang: Peugeot Boxer, Mercedes Sprinter und Vito, Volkswagen Crafter, T6 Fiat Ducato, Iveco Daily und Citroën Jumper.

     

     

    Wie wurde betrogen?

     

     

    Zum jetzigen Zeitpunkt kann zwischen zwei verschiedenen Betrugsvorgehensweisen unterschieden werden: die zeitgesteuerte Abschalteinrichtung einerseits sowie die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung andererseits. Bei ersterer wird die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert oder sogar abgeschaltet – da der Test auf dem Prüfstand nur etwa 20 Minuten dauert, wirken die jeweiligen Fahrzeuge hier sauber, im Straßenverkehr ist dies jedoch nicht der Fall. Betroffen durch diese Form von Betrug sind insbesondere Motoren von Fiat, die auch bei Iveco, im Citroën Jumper oder im Peugeot Boxer eingesetzt werden.

     

    Bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung erfasst das Fahrzeug, dass es sich auf dem Prüfstand befindet und fährt den Kühlkreislauf dementsprechend künstlich auf eine niedrige Temperatur herunter. Die Dieselmanipulationen bei VW- und Mercedes-Modellen wie Crafter, „Bulli“ oder Sprinter, sind bereits jahrelang bekannt. Die darauf aufbauenden Camper dürften damit auch vom Abgasskandal betroffen sein.

     

     

    Was droht den Besitzern von betroffenen Fahrzeugen?

     

     

    Den Besitzern von Wohnmobilen mit unzulässiger Abschalteinrichtung kann folgendes drohen:

    • Wertverluste
    • Zwingende Updates der Motorsteuerung (mit ungewissen Folgen)
    • Fahrverbote
    • Stilllegung

     

     

    Wie sollten Betroffene vorgehen?

     

     

    Bisher gibt es bezüglich der vom Dieselskandal betroffenen Wohnmobile noch keine Klagewelle. Dies könnte sich jedoch schon bald ändern. Denn Betroffene sollten unbedingt Entschädigungen fordern.

     

    Der Hintergrund: Juristisch liegen Sachmangel sowie sittenwidrige Schädigung zugrunde, denn ein Wohnmobil mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ist grundsätzlich nicht zulassungsfähig. Aus diesem Grundsatz heraus folgen verschiedene Ansprüche, die Geschädigte geltend machen können:

     

    1. Entschädigung

    Eine Entschädigung kann bis zu 25 Prozent des Kaufpreises betragen. Sollten Sie den Wunsch hegen, das Wohnmobil zu behalten, dann sollten Sie Ihr Recht auf Schadensersatz geltend machen.

     

    1. Rückabwicklung

    Als weitere Möglichkeit bietet sich die Rückabwicklung des Kaufvertrages an. Für die Rückgabe des Fahrzeuges an den Verkäufer wird dabei der Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

    Übrigens: Nachträgliche Anbauteile (bspw. Solaranlagen, zusätzliche Möbel) können bei einer erfolgreichen Abgasskandal-Klage den Schadensersatzanspruch bzw. den Erstattungsbetrag erhöhen!

     

    1. Ersatzlieferung  

    Sollte die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen sein, können Sie ebenfalls auf eine Ersatzlieferung bestehen, sollte es ein aktuelleres Modell geben, das keine Abschalteinrichtung verwendet. Dies hat der BGH im Juli 2021 bestätigt.

    Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bei Neuwagen und ein Jahr bei Gebrauchtwagen.

     

     

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.!

     

     

    Sollten Sie durch diese Thematik betroffen sein, wenden Sie sich an uns! Über unseren Schnelltest können Sie unkompliziert herausfinden, ob ihr Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist.  Dazu benötigen Sie nur die Bezeichnung des Fahrzeugmodells, das Baujahr und die dazugehörige FIN.

     

    Danach können Sie Ihre Erfolgschancen kostenlos bei uns prüfen lassen. Dafür benötigen wir lediglich:

    • Kauf oder Leasingvertrag
    • Personenbezogene Informationen
    • Optional: Ihre Rechtsschutzversicherung

     

     

    Wir gewährleisten anschließend eine schnelle Prüfung und Beurteilung Ihrer Chancen. In der Folge betreuen wir Sie mit unserem erfahrenen Anwaltsteam und setzen Ihre Ansprüche durch! Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Melden Sie sich jeder Zeit bei uns!

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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