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    Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288  104  0 Kommentare Oberlandesgericht Düsseldorf nimmt Kraftfahrt-Bundesamt in die Pflicht! (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen
    Beweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen
    Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288
    geklärt werden soll. Es werden wesentliche Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt
    gestellt.

    Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG
    nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.:
    I-17 U 365/20 zu Az.: 18c O 9/19 Landgericht Düsseldorf) einen interessanten
    Beweisbeschluss verfügt und richtet in dem Zusammenhang eine Reihe von Fragen an
    das Kraftfahrt-Bundesamt als für Kfz-Zulassungen verantwortliche Bundesbehörde.

    "Es soll damit vorrangig geklärt werden, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt bei
    dem streitgegenständlichen Fahrzeug Golf VII 2.0 mit einem EA-288-Motor und der
    Abgasnorm Euro 6 mit vier Zylindern entschieden hat, nicht über eine unzulässige
    Abschalteinrichtung verfügt, obwohl das Fahrzeug bei allen Prüfzyklen außer dem
    Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ kalt den gesetzlichen Grenzwert überschritten
    hat. Im Falle des RDE-Werts, also des Emissionsausstoßes im Straßenverkehr unter
    realen Umweltbedingungen, wird der gesetzliche Grenzwert sogar um das 3,6-fache
    überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
    von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (
    http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich
    mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von
    Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als
    "Dieselanwalt" der ersten Stunde und hat den Beweisbeschluss vor dem
    Oberlandesgericht Düsseldorf erwirkt.

    In dem Beweisbeschluss sind weitere relevante Fragen für dieses und weitere
    Dieselverfahren im EA288-Komplex der Volkswagen AG enthalten. So will das
    Oberlandesgericht Düsseldorf folgendes wissen:

    - Welche Funktion hat die in dem Fahrzeug programmierte Fahrkurvenerkennung
    (auch Zykluserkennung genannt), die die Beklagte dem Kraftfahrt-Bundesamt im
    Oktober 2015 offengelegt hat?
    - Ist die Fahrkurvenerkennung bei den im Rahmen der Untersuchungskommission
    "Volkswagen" durchgeführten Tests des genannten Golf VII zeitweise deaktiviert
    worden? Wenn ja, wie hat sich dies auf die Einhaltung des NOX-Grenzwerts
    ausgewirkt?
    - Verfügt das Kraftfahrt-Bundesamt über Erkenntnisse und wenn ja, welche,
    weshalb die Beklagte bei Gebrauchtwagen mit dem Motor EA288, die vor der
    Kalenderwoche 22 des Jahres 2016 produziert wurden, zunächst die
    Fahrkurvenerkennung nicht entfernen lassen wollte, diese Entscheidung im Juli
    2016 jedoch revidiert hat?

    Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung weist darauf hin, dass die Kanzlei in dem
    Verfahren noch weitere Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt formulieren dürfe,
    sodass der Beweisbeschluss noch nicht final sei. Er sagt weiter: "Der neuerliche
    Beweisbeschluss zeigt deutlich, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht,
    während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und
    mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG auch für die unzulässigen
    Manipulationen am vermeintlich sauberen Vierzylinder-Dieselmotoer des Typs EA288
    wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen
    den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer
    wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur
    über die Gerichte!"

    Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur
    neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW,
    Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist
    unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei
    zugänglich.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: mailto:kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/135256/5048642
    OTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



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