Abgasskandal
Weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal
Oberlandesgericht führt verbraucherfreundlichen Trend fort.
Kläger erstreitet Schadensersatz
Bei dem Fall handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem verbauten Motor der Baureihe EA189. Der Kläger hatte den VW Tiguan bereits 2013 zu einem Neupreis von 41.500 Euro erworben. In seiner Klage hat er den Restschadenersatzanspruch aus § 852 BGB geltend gemacht.
Der Paragraf besagt, dass Schadenersatzanspruch besteht, wenn sich die schädigende Partei ungerechtfertigt und zu Ungunsten der anderen Partei bereichert hat.
Klage vom Landgericht zunächst abgewiesen
Das zuständige Landgericht hatte zwar die Verjährung noch nicht als gegeben angesehen. Die Richter wiesen den Anspruch des Klägers allerdings aus einem anderen Grund ab: Ihrer Meinung nach hat der Kläger überhaupt keinen Schaden durch eine illegal im Motor eingebaute Abschalteinrichtung erlitten.
Der Kläger legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Er sehe den Schaden durchaus: Denn das Fahrzeug mit einer illegal eingebauten Abschalteinrichtung habe er unwissentlich und ungewollt erworben. Mit der Berufung hatte der Kläger Erfolg.
Die Beklagte ist dementsprechend durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einer Zahlung von 26.535,50 Euro verurteilt worden. Im Gegenzug findet die Rückgabe des Fahrzeuges statt.
Schadenersatz trotz drohender Verjährung?
Der Kläger hatte sich zwar nicht zum Zweck der Verjährungshemmung angemeldet, der dafür sorgt, dass der Schadenersatzanspruch trotz eventuell eintretender Verjährung noch bestehen bleibt, bis die Verhandlungen darüber beendet sind. Doch trotz drohender Verjährung stellte das OLG Schadenersatzansprüche fest.
Grund dafür ist, dass der Kläger ungewollt und unwissentlich ein Fahrzeug mit einer illegal eingebauten Abschalteinrichtung kaufte.
„Das Urteil ist eine weitere klare Absage an VW, sich der Verantwortung für ihr sittenwidriges Handeln durch Berufen auf die Regelverjährung vollständig entziehen zu können“, lautet die Einschätzung von Jannik Großmann, Anwalt der Kanzlei Mingers. „Diese Verzögerungsstrategie ‚Flucht in die Verjährung‘ ist somit nicht aufgegangen! VW muss die Betroffenen, die sich gegen VW wehren, entschädigen.“
Immer mehr Urteile zugunsten der Verbraucher
Das Urteil des OLG Stuttgart reiht sich in eine ganze Serie an verbraucherfreundlichen Urteilen ein. Je mehr Entscheidungen der Gerichte zugunsten der Kläger ausfallen, desto größer werden die Chancen auch für andere Käufer, die ungewollt ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung gekauft haben.
Kläger erstreitet Schadensersatz
Bei dem Fall handelt es sich um ein Fahrzeug mit einem verbauten Motor der Baureihe EA189. Der Kläger hatte den VW Tiguan bereits 2013 zu einem Neupreis von 41.500 Euro erworben. In seiner Klage hat er den Restschadenersatzanspruch aus § 852 BGB geltend gemacht.
Der Paragraf besagt, dass Schadenersatzanspruch besteht, wenn sich die schädigende Partei ungerechtfertigt und zu Ungunsten der anderen Partei bereichert hat.
Klage vom Landgericht zunächst abgewiesen
Das zuständige Landgericht hatte zwar die Verjährung noch nicht als gegeben angesehen. Die Richter wiesen den Anspruch des Klägers allerdings aus einem anderen Grund ab: Ihrer Meinung nach hat der Kläger überhaupt keinen Schaden durch eine illegal im Motor eingebaute Abschalteinrichtung erlitten.
Der Kläger legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Er sehe den Schaden durchaus: Denn das Fahrzeug mit einer illegal eingebauten Abschalteinrichtung habe er unwissentlich und ungewollt erworben. Mit der Berufung hatte der Kläger Erfolg.
Die Beklagte ist dementsprechend durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einer Zahlung von 26.535,50 Euro verurteilt worden. Im Gegenzug findet die Rückgabe des Fahrzeuges statt.
Schadenersatz trotz drohender Verjährung?
Der Kläger hatte sich zwar nicht zum Zweck der Verjährungshemmung angemeldet, der dafür sorgt, dass der Schadenersatzanspruch trotz eventuell eintretender Verjährung noch bestehen bleibt, bis die Verhandlungen darüber beendet sind. Doch trotz drohender Verjährung stellte das OLG Schadenersatzansprüche fest.
Grund dafür ist, dass der Kläger ungewollt und unwissentlich ein Fahrzeug mit einer illegal eingebauten Abschalteinrichtung kaufte.
„Das Urteil ist eine weitere klare Absage an VW, sich der Verantwortung für ihr sittenwidriges Handeln durch Berufen auf die Regelverjährung vollständig entziehen zu können“, lautet die Einschätzung von Jannik Großmann, Anwalt der Kanzlei Mingers. „Diese Verzögerungsstrategie ‚Flucht in die Verjährung‘ ist somit nicht aufgegangen! VW muss die Betroffenen, die sich gegen VW wehren, entschädigen.“
Immer mehr Urteile zugunsten der Verbraucher
Das Urteil des OLG Stuttgart reiht sich in eine ganze Serie an verbraucherfreundlichen Urteilen ein. Je mehr Entscheidungen der Gerichte zugunsten der Kläger ausfallen, desto größer werden die Chancen auch für andere Käufer, die ungewollt ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung gekauft haben.
Yannik Großmann betont auch die Vorteile daraus, dass der Schadensersatzanspruch nach § 852 BGB erst nach zehn Jahren verjährt. Demnach sei es für die Durchsetzung eines bestehenden Ersatzanspruchs noch lange nicht zu spät. „Wer von dem Skandalmotor EA189 betroffen ist und bislang den großen ‚Gegner‘ VW fürchtete oder schlichtweg unentschlossen war, sollte nicht länger auf sein Recht auf Schadensersatz zugunsten von VW verzichten!“, so Großmann. „Die ohnehin bereits sehr guten Erfolgsaussichten einer Klage sind durch dieses weitere wegweisende Urteil nochmals bestätigt worden.“
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.
Weiter schätzt Großmann ein: „Der VW-Skandal hat keinesfalls bereits sein Ende gefunden. Der EA189 wird die Gerichte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch jahrelang beschäftigen. Die Klagewelle rund um den Skandalmotor EA189 geht aller Voraussicht nach in die nächste Runde!“
Sollten Sie sich also ebenfalls durch die Folgen des Dieselskandals betroffen sehen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns. Die Kanzlei Mingers. befasst sich intensiv mit dem Abgasskandal und berät auch Sie gerne! Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
Weitere spannende Rechtsnews lesen Sie auch auf unserem Blog oder YouTube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei!
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.
Weiter schätzt Großmann ein: „Der VW-Skandal hat keinesfalls bereits sein Ende gefunden. Der EA189 wird die Gerichte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch jahrelang beschäftigen. Die Klagewelle rund um den Skandalmotor EA189 geht aller Voraussicht nach in die nächste Runde!“
Sollten Sie sich also ebenfalls durch die Folgen des Dieselskandals betroffen sehen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns. Die Kanzlei Mingers. befasst sich intensiv mit dem Abgasskandal und berät auch Sie gerne! Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
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