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    Dieselskandal: BGH verurteilt Audi erstmals zu Schadensersatz

    Audi verliert erstmals seit dem Aufkommen der Diesel-Klagen vor dem BGH. In vier Fällen muss der Audi-Konzern nun Schadensersatz leisten, weil dieser in seinen Fahrzeugen manipulierte VW-Motoren verbaut hatte.

    Worum ging es vor dem BGH?

    In dem Verfahren ging es um verschiedene Modelle der Marke Audi, welche die Käufer teilweise gebraucht und teilweise neu erworben hatten. Die Preise der Fahrzeuge lagen zwischen 12.000 Euro und 30.000 Euro.

    Die vier Fahrzeuge sind jeweils mit einem VW-Motor der Baureihe EA 189 ausgestattet. Dieser Motor verfügt über die, im Dieselskandal bekannt gewordene Abschalteinrichtung, welche den Stickoxidausstoß im Prüfstand verringert. Nach Bekanntwerden der sogenannten "Umschaltlogik" verpflichtete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Audi-AG, die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge wiederherzustellen. In der Folge wurde ein Software-Update entwickelt und bei der Klagepartei installiert.

    Bisher hatte der Bundesgerichtshof alle Klagen gegen den Audi-Konzern mit der Begründung zurückgewiesen, dass es nicht ausreichend belegt sei, dass man bei Audi Kenntnis von den Manipulationen der Konzern-Mutter VW hatte.

     

    Audi verneint es, absichtlich getäuscht zu haben

    Die Vorinstanz, das OLG München, war zu der Überzeugung gelangt, dass mindestens eine Person in verantwortlicher Position Kenntnis davon hatte, dass die vom Mutterkonzern bezogenen Motoren eine solche unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hatten. Der BGH bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) und kam der von Audi beantragten Revision nicht nach. Die Konzern-Tochter sei nach der Rechtsauffassung des Gerichts somit selbst beteiligt gewesen und müsse daher Schadensersatz leisten.

    Audi steht dem Urteil des Bundesgerichtshofs kritisch gegenüber. Laut Audi-Anwalt Moritz Becker fehle es bereits an einer sittenwidrigen Täuschungshandlung der Audi AG, weche ihrerseits an der Entwicklung des Motors nicht partizipiert habe.

     

    Was bedeutet das BGH-Urteil für weitere Klagen?

    „Es wird ungemütlich für die Konzerntöchter des VW Konzerns. Der BGH hat mit seinen Entscheidungen klargestellt, dass sich die Konzerntöchter nicht mehr erfolgreich allein dadurch ihrer Verantwortung entziehen können, dass sie die in ihren Fahrzeugen verbauten, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Motoren nicht selbst hergestellt haben", betont Rechtsanwalt Jannik Großmann (mingers.law).

    Klagen auf Schadensersatz können damit nicht nur gegen den Motorhersteller, sondern auch gegen den Fahrzeughersteller erhoben werden.

    „Die Entscheidungen des BGH dürften gerade auch für Porsche unerwünschte Auswirkungen haben, da die größeren 3 Liter Hubraum Dieselmotoren, welche von Audi entwickelt wurden, auch in Modellen von Porsche eingebaut wurden. Das Kraftfahrtbundesamt hat aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen in eben jenen Motoren, zahlreiche Rückrufe für verschiedene Audi- sowie Porsche-Modelle angeordnet", führt Rechtsanwalt Großmann weiter aus (mingers.law).

    Die meisten Käufer verklagen jedoch die Konzern-Mutter VW selbst auf Schadensersatz. Nach Angaben von Audi gibt es derzeit eine niedrige viertstellige Zahl noch offener Verfahren.

     

    Wir sind für Sie da!

    Die Karten im Dieselskandal wurden durch das BGH-Urteil noch einmal neu gemischt. Gerne überprüfen wir auch für Sie einen etwaigen Anspruch!

    Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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