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    ROUNDUP 2/Mehr Innovation durch mehr Daten  101  0 Kommentare EU feiert Einigung zu neuem Gesetz

    (neu: weitere Details)

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die rasant steigenden Datenmengen von Unternehmen und Behörden sollen künftig besser zum Vorteil von Wirtschaft und Gesellschaft genutzt werden können. Wie EU-Vertreter in der Nacht zum Mittwoch mitteilten, haben sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament nach langen Verhandlungen auf eine gemeinsame Position zum sogenannten Daten-Governance-Gesetz geeinigt. Dieses war im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden.

    Ziel des Gesetzes ist es, durch eine verstärkte Nutzung von Daten Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz, Medizin oder Mobilität voranzubringen. Im Gesundheitswesen tragen Daten beispielsweise zu einer besseren Versorgung bei, ermöglichen bessere personalisierte Behandlungen und helfen bei der Heilung seltener oder chronischer Krankheiten. Im Verkehrsbereich können Mobilitätsdaten zur Optimierung des Nahverkehrs genutzt werden.

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    Zugleich soll mit dem auch Data Governance Act (DGA) genannten Gesetz sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle über ihre Daten behalten. Dies soll auch auf Bürger zutreffen, die ihre Daten freiwillig zur Verfügung stellen.

    Der deutsche Digitalverband Bitkom begrüßte am Mittwoch den zügigen Abschluss der Beratungen. "Der Data Governance Act schafft neue europaweit einheitliche Regeln für das Teilen von Daten zwischen Unternehmen, Privatpersonen und der öffentlichen Hand", sagte Geschäftsleitungsmitglied Susanne Dehmel. Erfreulich sei, dass das Gesetz Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dabei unterstütze, ihre Daten zum Wohle der Allgemeinheit freizugeben. "Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wertvoll und notwendig Daten für Forschung und Wissenschaft sind", sagte Dehmel.

    Die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler kommentierte, es sei gelungen, einen soliden Grundstein für eine faire und vertrauenswürdige Datenwirtschaft in Europa zu legen. Die EU stehe am Anfang des Zeitalters der künstlichen Intelligenz und um nicht abgehängt zu werden, werde Europa vor allem mehr Daten benötigen. "Unsere Einigung mit den Mitgliedstaaten sorgt für die notwendigen Bedingungen, um die gut gefüllten Datensilos, die es überall in der EU gibt, aufzubrechen und zügig anzuzapfen", erklärte die Berichterstatterin des Europaparlaments.

    Als ein konkretes Beispiel für Änderungen nannte Niebler die geplanten neuen Regeln für Datenmarktplätze ("Datenmittlerdienste"). Sie sehen vor, dass Datenmarktplätze ausschließlich als neutrale Mittler auftreten sollen.

    In der Praxis bedeutet dies laut Angaben von Niebler, dass eine Plattform, die beispielsweise den Handel mit Sensorendaten von landwirtschaftlichen Geräten wie Traktoren, Sprühgeräten oder Erntemaschinen organisiert, diese Daten nicht für eigenen Zwecke wie zum Beispiel die Entwicklung von hauseigenen Produkten für den Agrarsektor einsetzen darf.

    Dadurch soll gewährleistet werden, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer von Daten darauf vertrauen könnten, dass ihnen durch das Datenteilen kein Wettbewerbsnachteil durch die Verwendung ihrer Daten durch Dritte entsteht.

    Der für die Partei Volt im EU-Parlament sitzende Abgeordnete Damian Boeselager wies zudem darauf hin, dass über das neue Gesetz ein "Dateninnovationsrat" eingesetzt werden soll. Dieser werde dazu beitragen, Leitlinien für europäische Datenräume inklusiv und fair festzulegen, erklärte der deutsche Politiker. Die Regeln für die Interoperabilität und Übertragbarkeit von Daten sollten von allen Interessenträgern in der EU gestaltet werden und nicht von exklusiven Gruppen einzelner Mitgliedstaaten.

    Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: "Wir schaffen ein sicheres Umfeld, in dem Daten über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg zum Wohl der Gesellschaft und der Wirtschaft gemeinsam genutzt werden können."

    Die politische Einigung zum Daten-Governance-Gesetz muss nun noch vom Rat der Mitgliedstaaten und von der Vollversammlung des Parlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie./aha/DP/eas





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