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    Pflege und Pflegeheim  325  0 Kommentare Kosten für das Pflegeheim: Wer zahlt im Bedarfsfall?

    In Deutschland dürfen sich Bürger glücklicherweise über ein fortschrittlich entwickeltes Sozialsystem freuen.

    Pflege und Pflegeheim: So lassen sich Kosten im Bedarfsfall decken!

    In Deutschland dürfen sich Bürger glücklicherweise über ein fortschrittlich entwickeltes Sozialsystem freuen. Nach dem erwerbsfähigen Alter profitiert man als älteres Semester in Form einer Rente, auch wenn diese Altersabsicherung mehr und mehr ins Schwanken gerät. Im wirklich hohen Alter kommt oftmals aber eine weitere Sozialversicherung zum Tragen: die Pflegeversicherung. Doch ähnlich wie bei der Rente reicht das Geld nicht immer, um alle Pflegekosten zu decken oder eine bedarfsgerechte Betreuung zu gewährleisten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Pflegebedürftige und/oder Angehörige die teils exorbitanten Pflegekosten dennoch decken können.

     

    Bild: Pflegekraft hält Hand eines Pflegeheimbewohners. Pflege meint nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch soziale Betreuung. Bildquelle: sabinevanerp / Pixabay.com

     

    Kosten für Pflegeheim aufgeschlüsselt

    In Deutschland hat ein jeder das Recht, Pflegekosten über seine Pflegeversicherung abzudecken. Allerdings gilt dieses Recht nur, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wurde. Im Januar 2017 wurde das bisherige Stufensystem modifiziert. Seitdem sind aus den damals vier Pflegestufen (0, 1, 2 und 3) nunmehr die fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 geworden. Sinn und Zweck des neuen Systems war und ist es, die bis dato finanzielle Benachteiligung Pflegebedürftiger mit psychischer Erkrankung gegenüber physisch eingeschränkten Pflegebedürftigen auszugleichen. Geregelt ist dies in den neuen Pflegestärkungsgesetzen.

    Ermittelt wird die Pflegebedürftigkeit einer Person durch einen Begutachter, der meist vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung stammt, über ein Punktesystem. Dieses dient dem Zweck, den Grad der Pflegebedürftigkeit bzw. die noch vorhandene Selbständigkeit systematisch zu ermitteln.

    Grundsätzlich gilt: Je höherstufig der Pflegegrad ausfällt, desto mehr Pflege- und Betreuungskosten übernimmt die Pflegeversicherung.

     

    Pflegegrad, Versicherungsleistung und Punktesystem nach NBA (Neues Begutachtungsassessment) in der Übersicht:

    • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung; Person kann Alltag zum großen Teil selbständig bewältigen (12,5 bis unter 27 Punkte) – 125 Euro

     

    • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung; Person kann Alltag kaum selbständig bewältigen (27 bis unter 47,5 Punkte) – 770 Euro

     

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
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