Neben dem Thermofenster
Weitere illegale Abschalteinrichtung im Dieselskandal
Im Sommer hat der BGH ein Urteil im Abgasskandal gefällt, dass in der Öffentlichkeit wenig Beachtung gefunden hat. Warum Sie trotzdem darüber Bescheid wissen sollten, lesen Sie hier.
BGH-Urteil: Thermofenster bei Mercedes Benz
Der Abgasskandal dreht sich zumeist um das sogenannte Thermofenster, also einen bestimmten Temperaturspielraum, innerhalb dessen die Abgasreinigung ausgesetzt wird. Die Diskussion um diese illegale Abschalteinrichtung war viel in den Medien - dass aber zumeist auch andere Abschalteinrichtungen vorkommen, ist kaum Thema gewesen. Ein BGH-Urteil vom 13. Juli vergangenen Jahres (VI ZR 128/20) bringt dabei einen neuen Fokus ins Spiel. Die Abschalteinrichtung, die dabei im Mittelpunkt stand: die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.
Einschätzung des KBA auf Grundlage der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung
Dabei hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon längst auch auf die Thematik dieser Abschalteinrichtung fokussiert. Für rund 800.000 verkaufte Dieselfahrzeuge der Marke Daimler lagen daraufhin verpflichtende Rückrufe aufgrund eben dieser Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung vor.
Doch was macht diese Abschalteinrichtung, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, überhaupt? Sie sorgt auf dem Prüfstand dafür, dass die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden. Anders im sonstigen Straßenverkehr: Hier sind die Stickoxid-Werte sehr viel höher. Auch hier handelt es sich also um eine Betrugsmasche - ähnlich wie beim Thermofenster.
Betroffen vor allem Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5
Selbst nach Updates, die freiwillig gefahren werden, schlägt die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung an. Dabei gilt die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auch im Sinne einer EU-Verordnung 715/2007 als unzulässige Abschalteinrichtung.
Betroffen von dieser sind insbesondere Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5.
Der Fall ging über mehrere Instanzen
Nachdem die vorherigen Instanzen (das Landgericht und Oberlandesgericht Koblenz) die Klage abgewiesen hatten, entschied der Bundesgerichtshof, den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Koblenz zurückzuverweisen.
Für das Fahrzeug (ein Daimler-Dieselfahrzeug mit Abgasnorm Euro 5), um das es in der Klage ging, lag kein Pflichtrückruf vor, sondern es handelte sich um eine freiwillige Maßnahme.
Weitere Fahrzeuge durch das BGH-Urteil betroffen
Das Urteil ist aber nicht nur für den einen Fall bedeutend. „Vielmehr sollten nun zahlreiche Daimler-Dieselfahrzeugbesitzerinnen und -besitzer ihre Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen – egal, ob ein verpflichtender Rückruf des KBA vorlag oder nicht“, lautet die Einschätzung des erfahrenen Rechtsanwalts Markus Mingers. „Lassen Sie sich Ihre Chance nicht entgehen!“
Betroffen vom Dieselskandal sind grundsätzlich alle Dieselfahrzeuge von Daimler, die zwischen 2008 und 2018 gebaut worden sind und die der Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6b entsprechen. Nicht betroffen sind zum jetzigen Kenntnisstand Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 d temp.
Als zentrale Abschalteinrichtung gilt die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auch für weitere Fahrzeuge. So liegen auch Rückrufe für den Mercedes Sprinter, Mercedes Vito, Mercedes Viano und Fahrzeuge der A- und B-Klassen vor.
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.
Die Kanzlei Mingers. engagiert sich seit Bekanntwerden des Abgasskandals für die Betroffenen und setzt sich für deren Schadenersatzansprüche ein. Sind auch Sie betroffen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen gerne. Senden Sie uns dazu Ihre Unterlagen zu – unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
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