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    DGAP-News  117  0 Kommentare EYEMAXX-Anleihe '2020/2025': Abstimmung zur Abwahl und Neuwahl des gemeinsamen Vertreters | Viele Gläubiger und SdK erkennen Interessenkonflikt

    DGAP-News: mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB / Schlagwort(e): Anleihe
    EYEMAXX-Anleihe '2020/2025': Abstimmung zur Abwahl und Neuwahl des gemeinsamen Vertreters | Viele Gläubiger und SdK erkennen Interessenkonflikt

    14.03.2022 / 11:17
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Inhaber aufgefordert zur Stimmabgabe

    Die EYEMAXX Real Estate AG, der Insolvenzverwalter im Sekundärinsolvenzverfahren und die Masseverwalterin im Hauptinsolvenzverfahren haben die Inhaber der "Anleihe 2020/2025" (ISIN DE000A289PZ4, WKN A289PZ) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 21. März 2022 um 0:00 Uhr bis zum 25. März 2022 um 24:00 Uhr aufgefordert.

    Das Einberufungsverlangen stammt von einer Gemeinschaft von Anleihegläubigern, welche mehr als 44 % der ausstehenden Schuldverschreibungen der Eyemaxx-Anleihe "2020/2025" hält, darunter Pensions- und Sterbekassen, Wertpapierfonds, Vermögensverwalter und private Investoren. Der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services S.à.r.l. aus der Schweiz, soll durch Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf ersetzt werden. Die Gründe für das Neuwahlbegehren sind vielfältig. Im Ergebnis verfolgen die Gläubiger den Wunsch, dass ausschließlich die Interessen der Anleihegläubiger an einer bestmöglichen Sanierung der Anleihe verfolgt werden, ohne dass potenzielle weitere geschäftliche Interessen an einer Sanierungs-Strukturierung hinzutreten. Diese neutrale Abwicklung sehen sie bei Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen eher gewährleistet.

    Akuter Interessenkonflikt des bisherigen gemeinsamen Vertreters

    Hinzu tritt, dass die Firma One Square Advisory Services S.à.r.l. ("One Square") zwischenzeitlich auch bei den anderen drei Anleihen des Emittenten Eyemaxx zum gemeinsamen Vertreter (2018/2023, 2019/2024 und 2021/2022) gewählt worden ist. Dies wird von vielen Beteiligten als höchst problematisch angesehen (vgl. nur die Stellungnahme der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK e.V. vom 03.03.2022, abrufbar unter https://sdk.org/assets/Glaeubigervertretung/Eyemaxx/Eyemaxx-Newsletter-8.pdf).

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