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    DGAP-News  117  0 Kommentare EYEMAXX-Anleihe '2020/2025': Abstimmung zur Abwahl und Neuwahl des gemeinsamen Vertreters | Viele Gläubiger und SdK erkennen Interessenkonflikt - Seite 2

    Die Anleihe 2020/25 ist im Unterschied zu den anderen Anleihen mit Immobilien der Gesellschaft bzw. von Tochtergesellschaften besichert. Die anderen Anleihen, in denen One Square bereits als gemeinsamer Vertreter agiert, sind dagegen unbesichert.

    Wo liegt der Konflikt?

    In der Auseinandersetzung um die wirksame Bestellung der Sicherheiten müsste One Square im Interesse der Gläubiger der verschiedenen Anleihen insofern gleichzeitig für und gegen die Wirksamkeit der Sicherheiten stimmen.

    Dies löst nach Auffassung vieler Gläubiger einen kaum aufzulösenden Interessenkonflikt aus. Aus diesem Grunde erscheint es sinnvoll, dass für die besicherte Anleihe ein anderer gemeinsamer Vertreter bestellt wird als für die unbesicherten Anleihen. Diese Auffassung vertreten sowohl Gläubiger, die das Abwahlverlangen gegen One Square veranlasst haben, als auch viele weitere Gläubiger sowie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (s. die verlinkte Stellungnahme oben).

    Hinweise zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung

    Die Abstimmungsunterlagen (Abstimmungsbogen, Besonderer Nachweis etc.) sind auf der Webseite der Emittentin (https://eyemaxx.com/de/investor-relations/anleihen/aktuelle-glaeubigerabstimmungen/#content) veröffentlicht. Die Gläubiger sollten sich sehr kurzfristig um die Einholung der Sperrbescheinigung ("besonderer Nachweis") bemühen. 

    Über Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen

    Aktuell ist Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen in der Funktion als gewählter gemeinsamer Vertreter bei den Anleihen der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG (besicherte Anleihe in der Insolvenz mit erfolgreich beendeter Verwertung des Sicherungsguts und noch offenen Regressansprüche gegen Prospektverantwortliche), der Senivita Social Estate AG (besicherte Anleihe in der Insolvenz mit teilweise verwertetem Sicherungsgut und offenen Regressansprüchen gegen Treuhänder), und der Hylea Group S.A. (notleidende unbesicherte Anleihe ohne Insolvenz in der außerinsolvenzlichen Sanierungsphase).

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