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    Abgasskandal  700  0 Kommentare EuGH-Generalanwalt widerspricht im Thermofenster-Streit BGH / Verbraucher hat Ansprüche gegenüber Daimler / Dr. Stoll & Sauer: Chancen auf Schadensersatz enorm gestiegen - Seite 2


    auch bei einfacher Fahrlässigkeit." Nach deutscher Rechtsprechung setzt eine
    solche Haftung voraus, "dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung, nach
    der solche Abschalteinrichtungen verboten sind, auch darauf abzielt, die
    Interessen eines individuellen Erwerbers zu schützen". Diesen sogenannten
    "Drittschutz" hat der Bundesgerichtshof bisher nicht gesehen. Daher hat er
    bisher in Verfahren, die ein Thermofenster zum Gegenstand hatten, eine
    deliktische Haftung aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach
    §826 BGB abgelehnt. Das oberste deutsche Gericht sah in dem Vorhandensein dieser
    Abschalteinrichtung keinen Vorsatz. Kläger, so der BGH, müssten schon
    nachweisen, ob die Hersteller bei der Typgenehmigung dem Kraftfahrt-Bundesamt
    (KBA) den Einbau des Thermofensters verschweigen haben.

    Der EuGH-Generalanwalt erteilte am 2. Juni 2022 dieser Sichtweise eine Absage.
    Die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung schütze die Interessen eines
    individuellen Erwerbers eines Fahrzeugs, insbesondere das Interesse, kein
    Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu erwerben, so Rantos in
    seiner Begründung. Der Generalanwalt nimmt weiter an, dass der Hersteller des
    Fahrzeugs dem Verbraucher durch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung versichere,
    dass das erworbene Fahrzeug die Anforderungen des Unionsrechts erfüllt. Das
    Unionsrecht soll in diesem Fall nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die
    individuellen Rechte des Verbrauchers. Auch das sah der BGH in seiner
    Rechtsprechung bisher anders.

    Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass der EuGH - wie in der Regel - den
    Schlussanträgen des Generalanwalts folgt. Damit müsste der BGH seine
    Rechtsprechung ändern. Der EuGH steht hierarchisch über dem BGH. Der Antrag
    wertet die Verbraucherkanzlei als sensationelle Wende in der juristischen
    Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wohnmobile) . Gerade in den
    Verfahren gegen Mercedes, Fiat und VW entsteht neue Dynamik. Dieselgate 2.0 ist
    bereits bei den Gerichten angekommen. VW beispielsweise soll als Software-Update
    zum Skandalmotor EA189 ein Thermofenster verwenden. Auch im Nachfolge-Modell EA
    288 kommt es zum Einsatz. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen
    Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die
    Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen:
    Ihnen drohen Fahrverbote
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/fahrverbote) , Stilllegungen
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/stilllegung) und Wertverluste
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wertverlust) , sofern sie die
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    Abgasskandal EuGH-Generalanwalt widerspricht im Thermofenster-Streit BGH / Verbraucher hat Ansprüche gegenüber Daimler / Dr. Stoll & Sauer: Chancen auf Schadensersatz enorm gestiegen - Seite 2 Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bahnt sich im Diesel-Abgasskandal eine schwere Niederlage für den Bundesgerichtshof (BGH) und die Autoindustrie an. In seinen Schlussanträgen in einem Daimler-Verfahren verdeutlicht der EuGH-Generalanwalt …

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