checkAd

    Gaskrise in Europa?  262  0 Kommentare
    Anzeige
    Was der Notfallplan Gas für Verbraucher bedeutet

    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Welche Folgen das für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich bringt, lesen Sie hier.

    Stufe zwei von drei im Notfallplan Gas

     

     

    „Wir haben in Deutschland eine Störung der Gas-Versorgung“, so die Begründung des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne). Aktuell sei der Markt zwar noch in der Lage, die Nachfrage nach Gas zu stemmen. Wie die Situation allerdings im Herbst oder Winter aussehen könnte, bliebe ungewiss.

     

    Mit der Aktivierung der zweiten von drei Eskalationsstufen im Notfallplan Gas müsse man nun also vorsorgen, so der Minister. Zuvor war bereits Ende März die Frühwarnstufe ausgerufen worden.

     

    In den Gasmarkt kann der Staat damit zwar noch nicht eingreifen. Sollte es jedoch zur Aktivierung der dritten Stufe kommen, würde sich dies ändern.

     

    Doch was bedeutet das eigentlich schlussendlich für Verbraucherinnen und Verbraucher?

     

     

    Preissteigerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher?

     

     

    Knappheit am Markt bei gleichbleibender Nachfrage würde eine offensichtliche Konsequenz mit sich bringen: Der Gaspreis könnte drastisch ansteigen. Expertinnen und Experten sprechen von Verdrei- bis Vervierfachung des Preises. Das Problem: Nach oben hin ist der Gaspreis nicht gedeckelt.

     

    Was das für Privatverbraucherinnen und -verbraucher bedeuten könnte? Ein Beispiel: Ein Haushalt, der auf einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 20.000 Kilowattstunden Erdgas kommt, musste bereits vor Aktivierung der zweiten Notfallstufe mit Mehrkosten von 1.000 bis 2.000 Euro pro Jahr rechnen.

     

    Wie sich die Alarmstufe auf die Zusatzkosten auswirken könnten, lässt sich nicht nicht vollständig vorhersagen. Noch sind Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer direkten Preisweitergabe der hohen Gaspreise durch die Anbieter geschützt.

     

     

    Was bringt eine Preisgarantie?

     

     

    Falls den Energielieferanten doch noch erlaubt wird, die Preissteigerungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben, hilft auch eine vertragliche Preisgarantie nicht mehr weiter. Denn die jetzige Gesetzeslage könnte den entsprechenden Paragrafen 24 EnSiG (Energiesicherheitsgesetz) einfach aushebeln.

     

     

    Ab wann dürfen Preissteigerungen weitergegeben werden?

     

     

    Den Paragrafen auszuhebeln, funktioniert dann, sobald eine Alarmstufe ausgerufen wird. Diese Gesetzesänderung hatte der Bundestag erst im Mai gebilligt. Dann wird es möglich, dass Lieferanten die teureren Preise an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Dafür muss allerdings noch eine Zusatzregelung erfüllt sein: Die Bundesnetzagentur muss eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ feststellen.

     

     

    Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

     

    Wann darf ich meinen Vertrag kündigen?

     

    Sollten die Versorger ihre Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, so müssen sie diese darüber informieren. So schreibt es das Gesetz vor. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen diese nach aktueller Gesetzeslage dann auch unverzüglich kündigen, wenn sie dies beabsichtigen.

     

    Worauf sollte ich achten?

     

    Neu ist der Tipp zwar nicht, aber dennoch relevant: Die eigene Heizung sollte möglichst auf neuestem Stand der Technik sein. Erst wenn die Heizung richtig eingestellt ist, lassen sich bis zu 15 Prozent des Gasverbrauchs einsparen. Eine Wartung und Überprüfung der Heizungsanlage kann daher helfen – allerdings ist dies natürlich auch mit Kosten verbunden.

     

    Was sollte ich sonst tun?

     

    Insbesondere dann, wenn Sie in Zahlungsrückstände geraten könnten, sollten Sie sich frühzeitig an Ihren Anbieter wenden. So lassen sich bereits Ratenzahlungen oder andere Sonderregelungen vereinbaren, um eine Lösung zu finden.

     

    Worauf sollte ich im Alltag achten?

     

    Der einfachste Tipp, um von den Preissteigerungen weniger betroffen zu sein, ist der offensichtliche, den selbst Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erneut wiederholte: Energie sparen in privaten Haushalten.

     

     

    Was bedeutet eine Gassperrung?

     

     

    Sollte es zum Zahlungsverzug kommen, kann im Rahmen der aktuell geltenden Alarmstufe eine Gassperre drohen – das bedeutet, dass Ihnen der Gashahn zugedreht werden könnte, wenn Sie nicht zahlen.

     

    Sinnvoll wäre an dieser Stelle allerdings eine gesetzlich geregelte Aussetzung solcher Maßnahmen. Nur so können gerade einkommensschwächere Haushalte besser geschützt werden. Verbraucherschützerinnen und -schützer setzen sich derzeit verstärkt für solche Regelungen ein.

     

     

    Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.!

     

     

    Sollten Sie von Preissteigerungen durch Ihren Gasanbieter betroffen sein, können Sie sich auch von unseren erfahrenen Verbraucherschutzanwältinnen und Anwälten beraten lassen. Wenden Sie sich dafür an die Kanzlei Mingers. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

     

    Weitere spannende Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei!

    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte

    Markus Mingers
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
    Mehr anzeigen

    Weitere Artikel des Autors


    Verfasst von Markus Mingers
    Gaskrise in Europa? Was der Notfallplan Gas für Verbraucher bedeutet Seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine sind auch die Auswirkungen der Situation für Deutschland aus der Debatte nicht wegzudenken. Am deutlichsten zeigen sich diese bislang wohl in der Diskussion um Energieressourcen, genauer gesagt um russisches Gas. Vergangene Woche hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nun die zweite Stufe des sogenannten Notfallplans Gas aktiviert. Was das bedeutet und welche Konsequenzen sich für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben.