Abgaben gefährden Zukunftsinvestitionen / Nationale Umsetzung der Solidaritätsabgabe für den Rohöl- und Raffineriesektor
Berlin (ots) - Die deutsche Mineralölwirtschaft kritisiert den Entwurf zur
nationalen Umsetzung des von der EU beschlossenen Solidarbeitrags für den Rohöl-
und Raffineriesektor. Dieser werde der besonderen Situation des
Raffineriesektors nicht gerecht. Die geplante Gewinnabschöpfung gehe deutlich
über die EU-Vorgaben hinaus und droht damit wichtige Klimaschutz-Investitionen
zu gefährden.
"Unsere Branche kann nachvollziehen, dass in der aktuellen Situation befristete
Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen hoher Energiepreise abzufedern",
so Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer en2x - Wirtschaftsverband Fuels
und Energie. "Der Entwurf der Bundesregierung geht in seiner Belastungswirkung
jedoch deutlich zu weit. So soll die Abgabe hierzulande für zwei Jahre statt nur
für ein Jahr erhoben werden. Das lehnen wir ab."
nationalen Umsetzung des von der EU beschlossenen Solidarbeitrags für den Rohöl-
und Raffineriesektor. Dieser werde der besonderen Situation des
Raffineriesektors nicht gerecht. Die geplante Gewinnabschöpfung gehe deutlich
über die EU-Vorgaben hinaus und droht damit wichtige Klimaschutz-Investitionen
zu gefährden.
"Unsere Branche kann nachvollziehen, dass in der aktuellen Situation befristete
Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen hoher Energiepreise abzufedern",
so Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer en2x - Wirtschaftsverband Fuels
und Energie. "Der Entwurf der Bundesregierung geht in seiner Belastungswirkung
jedoch deutlich zu weit. So soll die Abgabe hierzulande für zwei Jahre statt nur
für ein Jahr erhoben werden. Das lehnen wir ab."
Verluste der Vorjahre sollten berücksichtigt werden
Zudem warnt der Verband davor, den vorgesehenen Steuersatz von 33 Prozent
nochmals zu verschärfen, wie das derzeit diskutiert werde: "Zusammen mit der
geltenden Körperschafts- und Gewerbesteuer beträgt die Gesamtabschöpfung dann
schon fast zwei Drittel der Gewinne der Jahre 2022 und 2023", so Küchen. Denn
der Entwurf der Bundesregierung definiert den steuerlichen Gewinn als
Bemessungsgrundlage für die zusätzliche Steuer. Damit fehlt die Möglichkeit,
Verluste der Vorjahre zu berücksichtigen.
"Viele Raffinerien haben jedoch im Referenzzeitraum von 2018 bis 2021 teilweise
hohe Verluste gemacht, zuletzt vor allem wegen der Folgen der Corona-Pandemie.
Das hat zur Folge, dass jeder Gewinn in diesem und im kommenden Jahr schon ab
dem ersten Euro als sogenannter 'Übergewinn' zählen könnte", so Küchen weiter.
"Wir plädieren darum insbesondere dafür, neben einer zeitlichen Begrenzung auf
ein Jahr auch eine Berücksichtigung von Verlusten der Vorjahre zuzulassen."
Finanzielles Engagement für klimafreundliche Zukunft anrechnen
Darüber hinaus stehen die Raffinerien vor erheblichen Investitionen in den
Ausbau regenerativer Energien und die Herstellung grünen Wasserstoffs für eine
klimafreundliche Zukunft. "Das findet im vorgelegten Gesetzentwurf leider
überhaupt keine Berücksichtigung", so Küchen. Eine übermäßige Belastung der
betroffenen Unternehmen würde diese Investitionen gefährden und den hiesigen
Wirtschaftsstandort nachhaltig schwächen. "Wir schlagen daher ergänzend vor,
solche Investitionen in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des vorgesehenen
Gesetzes zur Anrechnung zu bringen."
Pressekontakt:
Alexander von Gersdorff, Rainer Diederichs
en2x - Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.
Georgenstraße 25
10117 Berlin
mailto:presse@en2x.de; http://www.en2x.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/159634/5380862
OTS: en2x - Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.
Zudem warnt der Verband davor, den vorgesehenen Steuersatz von 33 Prozent
nochmals zu verschärfen, wie das derzeit diskutiert werde: "Zusammen mit der
geltenden Körperschafts- und Gewerbesteuer beträgt die Gesamtabschöpfung dann
schon fast zwei Drittel der Gewinne der Jahre 2022 und 2023", so Küchen. Denn
der Entwurf der Bundesregierung definiert den steuerlichen Gewinn als
Bemessungsgrundlage für die zusätzliche Steuer. Damit fehlt die Möglichkeit,
Verluste der Vorjahre zu berücksichtigen.
"Viele Raffinerien haben jedoch im Referenzzeitraum von 2018 bis 2021 teilweise
hohe Verluste gemacht, zuletzt vor allem wegen der Folgen der Corona-Pandemie.
Das hat zur Folge, dass jeder Gewinn in diesem und im kommenden Jahr schon ab
dem ersten Euro als sogenannter 'Übergewinn' zählen könnte", so Küchen weiter.
"Wir plädieren darum insbesondere dafür, neben einer zeitlichen Begrenzung auf
ein Jahr auch eine Berücksichtigung von Verlusten der Vorjahre zuzulassen."
Finanzielles Engagement für klimafreundliche Zukunft anrechnen
Darüber hinaus stehen die Raffinerien vor erheblichen Investitionen in den
Ausbau regenerativer Energien und die Herstellung grünen Wasserstoffs für eine
klimafreundliche Zukunft. "Das findet im vorgelegten Gesetzentwurf leider
überhaupt keine Berücksichtigung", so Küchen. Eine übermäßige Belastung der
betroffenen Unternehmen würde diese Investitionen gefährden und den hiesigen
Wirtschaftsstandort nachhaltig schwächen. "Wir schlagen daher ergänzend vor,
solche Investitionen in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des vorgesehenen
Gesetzes zur Anrechnung zu bringen."
Pressekontakt:
Alexander von Gersdorff, Rainer Diederichs
en2x - Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.
Georgenstraße 25
10117 Berlin
mailto:presse@en2x.de; http://www.en2x.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/159634/5380862
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