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     257  0 Kommentare Vorfälligkeitsentschädigung falsch oder zu hoch? Kostenlos berechnen lassen!

    Haben Sie eine Immobilie verkauft? Dann sollten Sie prüfen lassen, ob Sie nicht zu viel Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen oder gezahlt haben. Denn viele Banken rechnen falsch.

    Im aktuellen Zinsumfeld berechnen viele Banken die Vorfälligkeitsentschädigung falsch, wenn ein Kunde die finanzierte Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft. Denn die stark gestiegenen Zinsen mindern den Anspruch der Bank auf eine Entschädigung – nicht selten entfällt der Vorfälligkeitszins sogar ganz.

    Doch nach unseren Erfahrungen „vergessen“ die Kreditinstitute häufig, diesen Vorteil an den Kunden weiterzugeben. Sie rechnen noch auf Basis veralteter Zinsdaten oder aktualisieren eine vorläufige Berechnung nicht.

    Die Folge: Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt deutlich zu hoch aus. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Die Bank hatte dem Kunden auf Basis veralteter Zinsdaten eine Entschädigung in Höhe von 23.500 Euro in Rechnung gestellt. Nach unserer Intervention wurde der Betrag auf 9.000 Euro korrigiert.

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    Das ist kein Einzelfall – quer durch die Bank sehen wir, dass Kreditinstitute mit falschen Vorfälligkeitsentschädigungen arbeiten. Meist geht es dabei um mehrere tausend Euro Ersparnis. In einigen Fällen kommt es sogar noch besser: Denn wenn das Kreditinstitut den Kunden im Darlehensvertrag fehlerhaft über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat, dann muss der Kunde überhaupt nichts bezahlen. Dazu gibt es mehrere Gerichtsurteile.

    Solche Fälle sehen wir beispielsweise bei Volksbanken und Sparkassen. Am deutlichsten ist das Ganze jedoch bei der Commerzbank: Darlehen, die nach März 2016 abgeschlossen worden sind, sind fehlerhaft, befanden sowohl das OLG Frankfurt als auch der Bundesgerichtshof. Wichtig ist lediglich, dass die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Sonst wäre der Fall verjährt.

    Lassen Sie Ihren Kreditvertrag und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung hier kostenlos und unverbindlich bei der IG Widerruf prüfen!


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Vorfälligkeitsentschädigung falsch oder zu hoch? Kostenlos berechnen lassen! Haben Sie eine Immobilie verkauft? Dann sollten Sie prüfen lassen, ob Sie nicht zu viel Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen oder gezahlt haben. Denn viele Banken rechnen falsch.

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