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    Immobilienkredit bei KfW-Bank  361  0 Kommentare
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    Kunden haben einen Anspruch auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung!

    Das LG Limburg hat entschieden, dass die KfW-Bank einem Immobilienkäufer die Vorfälligkeitsentschädigung eines Förderkredits zurückzahlen muss. Warum auch Sie einen Anspruch haben können, das erfahren Sie hier!

     

     

    Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung? Und wann hat die Bank einen Anspruch darauf?

     

    Zahlt der Kreditnehmer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurück, sodass die Bank dadurch einen Zinsschaden erleidet, kann diese die Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Der Anspruch besteht jedoch gemäß § 502 BGB nur dann, wenn der Kunde im Kreditvertrag über die Berechnungsmethode der Zinsentschädigung informiert wurde.

     

    Es häufen sich in der Praxis mittlerweile jedoch die Fälle, in denen die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden kann. So auch im vorliegenden Fall vor dem Landgericht (LG) Limburg. Das Gericht hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Rückzahlung der Entschädigung an den Immobilienkäufer verurteilt.

     

     

    Der Fall vor dem LG Limburg - Was ist passiert?

     

    Der Kläger hatte im Jahr 2016 eine mehrteilige Finanzierung bei einer Sparkasse abgeschlossen. Diese besteht aus drei Bausteinen: eines regulären Immobilienkredits der Sparkasse, eines Darlehens der Sparkassen-Versicherung und schließlich eines Förderkredits aus dem Wohneigentumsprogramm Nr. 124 der KfW.

    Die Zinsbindungen waren unterschiedlich. Diese lagen je nach Darlehen zwischen 10 bis 25 Jahren.

     

    Der Kreditnehmer verkaufte im Jahr 2021 seine Immobilie, woraufhin die Sparkasse einen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 10.000 € gegen ihn geltend machte. Circa ein Viertel fiel dabei auf das KfW-Darlehen. Die Sparkassen-Versicherung verlangte weitere 6000 €.

     

     

    Keine korrekte Belehrung des Kunden durch die KfW-Bank!

     

    Zunächst kam der Kläger der Forderung nach, um den Verkauf der Immobilie abwickeln zu können. Im Anschluss daran verlangte er diese jedoch mit der Begründung zurück, er sei nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert worden. Zudem fehlten im Darlehensvertrag Informationen zur Berechnungsmethode.

     

    Das LG Limburg schloss sich der Argumentation des Klägers an. Laut Gericht fehlten im Kreditvertrag jegliche Angaben dazu, wie die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist. Der Hinweis, die Entschädigung sei in „angemessener Höhe“ fällig, sei nicht näher spezifiziert worden und damit unzureichend.

    In der Folge hat das LG Limburg die KfW-Bank zur Rückzahlung der Entschädigung in vollständiger Höhe verurteilt.

     

     

    Darum ist das Urteil für Immobilienkreditnehmer von großer Bedeutung!

     

    Das aktuelle Urteil des LG Limburg ist für sehr viele deutsche Darlehensnehmer relevant. Denn es handelt sich bei den im vorliegenden Fall verwendeten Kreditverträgen um Muster, die von Sparkassen in ganz Deutschland verwendet werden. Zudem ist erstmals die KfW-Bank von der Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung betroffen.

     

    Abgesehen von Sparkassen verwenden jedoch auch diverse andere Banken entsprechende fehlerhafte Kreditverträge. Sowohl Verträge der genossenschaftlichen Kreditinstitute, als auch der Commerzbank, Volksbank, Raiffeisenbank und der Sparda-Bank weisen Fehler auf.

     

     

    So bekommen Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zurück!

     

    Wenn auch Sie einen Immobilienkredit nach März 2016 abgeschlossen haben, eine Baufinanzierung vorzeitig beendet und eine Vorfälligkeitsentschädigung bereits gezahlt haben, dann lassen Sie Ihren Kreditvertrag prüfen. Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzufordern!

    Werden Sie aktiv, bevor Ihr Anspruch verjährt ist. Derzeit können noch Vorfälligkeitsentschädigungen zurückverlangt werden, die seit dem Jahresbeginn 2020 erfolgt sind.

     

    Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten berät Sie individuell über Ihre Chancen auf einen Rückzahlungsanspruch. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

    Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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