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    Neues Urteil zu Online-Glücksspielen - Spieler erhält Verluste zurück!

    Das LG Coburg hat entschieden, dass ein Spieler seine Verluste in Höhe von etwa 6.600 €, die er im Online-Casino verzockt hat, zurückerhält. Wie auch Sie Ihr Geld zurückbekommen, das erfahren Sie im Folgenden!

     

     

    Urteil des LG Coburg - Was ist passiert?

     

    Das Landgericht (LG) Coburg hat mit Urteil vom 9. Januar 2023 entschieden, dass die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos einem Spieler etwa 6.600 € Verluste zurückzahlen muss. Der Kläger hatte zwischen den Jahren 2014 und 2018 auf einer deutschsprachigen Website an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen.

     

    Der Spieler hat durch das Spielen Verluste in Höhe von insgesamt rund 6.600 € gemacht. Die Casino-Betreiberin verfügte über eine Lizenz in Gibraltar, jedoch nicht über eine erforderliche deutsche Lizenz.

    Das Gericht sah in dem Angebot der Beklagten ein Verstoß gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielvertrag und spricht dem Klägers einen Rückforderungsanspruch zu.

     

     

    Illegale Online-Glücksspiele - Anbieter haben keinen Anspruch auf die Spielereinsätze!

     

    Nach § 4 Absatz 4 des Glücksspielvertrag galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot von Glücksspielen im Internet. Über die deutschsprachige Website hatte der Spieler dennoch leicht Zugang zum Online-Casino. Die mit der Casino-Betreiberin geschlossenen Verträge seien laut Gericht somit nichtig.

     

    Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Casinos und Sportwetten im Internet - ohne Rückwirkung - gelockert. Es ist aber weiterhin eine deutsche Lizenz erforderlich, um solche Online-Glücksspiele anzubieten. Auch diese habe die Beklagte nicht vorzeigen können.

    Die Beklagte müssen daher alle Spielereinsätze, die sie ohne rechtlichen Grund erlangt habe, an den Kläger zurückzahlen. Die Verjährung der Ansprüche sei noch nicht eingetreten.

     

     

    Hat der Spieler durch die Teilnahme an Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen?

     

    Laut dem LG Coburg sei zudem nicht ersichtlich, dass dem Spieler das Verbot von Online-Glücksspielen bekannt war. Damit könne seinem Rückzahlungsanspruch nicht entgegenstehen, dass er mit seiner Teilnahme ebenfalls gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen habe.

     

    Sinn und Zweck des Verbots aus dem Glücksspielvertrag sei in erster Linie der Schutz der Spieler vor Spielsucht. Dieses Ziel würde aber unterlaufen werden, wenn die Anbieter verbotener Glücksspiele das Geld behalten dürften. Vielmehr würden sie damit dazu eingeladen werden, das illegale Angebot weiterzuführen.

     

     

    Wir kämpfen für Ihr Recht!

     

    Die steigende Zahl an positiv ausfallenden Urteilen beweist es: Es bestehen weiterhin gute Chancen, Ihre Spielerverluste von Online-Casinos zurückzufordern. Auch Sie wollen Ihr Geld zurück? 

    Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers. Von dem erfahrenen Team wird Ihnen zeitnah, professionell und individuell geholfen. Hier erhalten Sie auch eine erste Einschätzung zu Ihren persönlichen Chancen auf Rückerstattung. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Natürlich können Sie uns auch gleich eine Mail an office@mingers.law schreiben.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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