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    BGH  177  0 Kommentare Amazon haftet nicht für irreführende Inhalte auf Partner-Seiten

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines "Partnerprogramms" zur Verantwortung gezogen werden. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. (Az. I ZR 27/22)

    Angemeldete Teilnehmer des Programms können auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt so ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Die Links werden Affiliate-Links genannt. "Affiliate" ist Englisch und heißt Partner.

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    Geklagt hatte ein Matratzenhersteller, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden. Er ist der Ansicht, dass Amazon dafür geradestehen müsste. Im konkreten Fall ging es um ein fragwürdiges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratze des Unternehmens auftauchte./sem/DP/zb

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    Die Amazon Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Plus von +0,38 % und einem Kurs von 89,36EUR auf Tradegate (26. Januar 2023, 09:33 Uhr) gehandelt.




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    BGH Amazon haftet nicht für irreführende Inhalte auf Partner-Seiten Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines "Partnerprogramms" zur Verantwortung gezogen werden. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der …

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