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    Urteil des LG Kempten - „Lottoland“ muss Spieler Verluste zurückzahlen!

    Es häufen sich die Urteile zugunsten von Spielern: Das LG Kempten hat die ehemalige Betreiberin der Online-Glücksspielseite „Lottoland“, die EU Lotto Ltd., zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers verurteilt.

     

     

    Fall vor dem LG Kempten - Was ist passiert?

     

    Im vorliegenden Fall vor dem Landgericht (LG) Kempten im Allgäu hat ein Spieler die ehemalige Betreibergesellschaft des Online-Casinos „Lottoland" auf Rückzahlung seiner Verluste verklagt. Der Kläger hatte im Jahr 2018 insgesamt über 12.600 € verloren.

     

    Obwohl die Betreiberin, die EU Lotto Ltd.,  in Gibraltar sitzt, ist hier laut Gericht das deutsche Recht anwendbar, da der Verbraucher an den angebotenen Glücksspielen von seinem Wohnsitz in Deutschland aus teilnimmt.

     

     

    Glücksspielvertrag war nichtig!

     

    Nach Ansicht des LG Kempten hat die EU Lotto Ltd. die verlorenen Geldbeträge des Klägers zu Unrecht erlangt. Der Vertrag zwischen den Parteien sei wegen Verstoßes gegen § 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrages nichtig gewesen. Demnach galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot von Glücksspielen im Internet.

    Die Betreiberin müsse somit alle Spielereinsätze, die sie ohne rechtlichen Grund erlangt habe, an den Kläger zurückzahlen.

     

    Dem Rückforderungsanspruch stehe zudem auch kein mögliches eigenes Fehlverhalten des Spielers entgegen. Die Beklagte, welche die Beweislast trägt, habe laut Gericht nicht detailliert nachweisen können, dass der Spieler vorsätzlich verbots- oder sittenwidrig gehandelt habe. Dabei sei es für einen Nachweis der Kenntnis des Klägers nicht ausreichend, sich allein auf die mediale Berichterstattung zu berufen.

     

     

    „Lottoland“ muss Spieler alles zurückzahlen!

     

    Darüber hinaus argumentierte die Betreiberin, dass bereits kein Internetverbot für Glücksspiele bestehe, da die § 4 Absatz 4 des Glücksspielsstaatsvertrages unionsrechtswidrig sei. Dies bestätigte das LG Kempten zwar, da die Vorschrift gegen höherrangiges Europarecht verstößt, welches Anwendungsvorrang hat. Doch daher könne auch nicht im Umkehrschluss davon ausgegangen werden, dass dem Kläger ein eventuelles Verbot bekannt gewesen sei.

     

    Das LG Kempten spricht dem Kläger somit einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von über 12.600 € gegen die Online-Glücksspielseite „Lottoland“, die EU Lotto Ltd., zu. Der Anspruch ist auch nicht verjährt.

     

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
    Online-Casinos Urteil des LG Kempten - „Lottoland“ muss Spieler Verluste zurückzahlen! Es häufen sich die Urteile zugunsten von Spielern: Das LG Kempten hat die ehemalige Betreiberin der Online-Glücksspielseite „Lottoland“, die EU Lotto Ltd., zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers verurteilt. Nähere Informationen zur Entscheidung finden Sie hier im Folgenden!