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    Rückzahlung von Spielerverlusten - Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile zu Sportwetten!

    Es häufen sich die Urteile, die zugunsten der Spieler von Sportwetten ausfallen. Diese werden zunehmend verbraucherfreundlich entschieden. Warum Sie aktiv werden sollten, zeigen wir Ihnen anhand der neusten Urteile!

     

     

    Fälle vor dem LG Köln und LG Mosbach - Spieler erhalten Einsätze zurück!

     

    Im September 2022 hat das Landgericht (LG) Köln einen Anbieter von Online-Sportwetten zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers in Höhe von 93.000 € verurteilt. Im Dezember 2022 entscheidet das LG Köln zugunsten einer Online-Spielerin und bejaht einen Rückzahlungsanspruch von insgesamt etwa 14.000 €, die sie infolge von Sportwetten verloren hatte.

     

    Auch das LG Mosbach spricht in einem Urteil von November 2022 einem Online-Wettteilnehmer die Rückzahlung von knapp 5.000 € zu. Damit zeichnet sich eine klare Linie ab: Es häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile zu Online-Sportwetten.

     

     

    Anbietern fehlt es an der erforderlichen Lizenz!

     

    Laut des Gerichten fehlt es den Anbietern der Online-Sportwetten an der erforderlichen deutschen Lizenz. Bis zum 1. Juli 2021 waren in Deutschland nach dem Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Seitdem ist das Verbot nach den neuen Regelungen erlaubt, jedoch müssen Anbieter hierzulande eine gültige Lizenz vorweisen.

     

    Bei Sportwetten wurden im Herbst 2020 bereits die ersten deutschen Lizenzen an Online-Anbietern vergeben. Dies bleibt bislang aber noch die Ausnahme. Ohne die Lizenz ist der Vertrag, der zwischen Betreiber und Spieler geschlossen wurde, nichtig, sodass die Einsätze nicht rechtmäßig erworben wurden und Spieler Rückerstattung verlangen können.

     

     

    Holen auch Sie sich Ihr Geld zurück!

     

    Teilnehmer von Online-Sportwetten haben somit angesichts der immer häufigen verbraucherfreundlichen Urteile gute Chancen, ihre Verluste der letzten Jahre zurückzufordern. Werden auch Sie aktiv!

     

    Spieler müssen in aller Regel nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Denn für sie ist es oft gar nicht ersichtlich, dass sie an einem illegalen Online-Glücksspiel teilnehmen und mit ihrer Teilnahme ebenfalls gegen das Glücksspielverbot verstoßen.

     

     

    Wir kämpfen für Ihr Recht!

     

    Auch Sie wollen Ihr Geld zurück? Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers. Von dem erfahrenen Team wird Ihnen zeitnah, professionell und individuell geholfen. Hier erhalten Sie auch eine erste Einschätzung zu Ihren persönlichen Chancen auf Rückerstattung. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Natürlich können Sie uns auch gleich eine Mail an office@mingers.law schreiben.

    Weitere spannende Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei!

     

     

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
    Online-Glücksspiele Rückzahlung von Spielerverlusten - Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile zu Sportwetten! Es häufen sich die Urteile, die zugunsten der Spieler ausfallen: Immer mehr Gerichte verurteilen Online-Casinos zur Rückzahlung der Verluste. Dasselbe gilt auch für Sportwetten. Diese werden zunehmend verbraucherfreundlich entschieden. Warum Sie jetzt aktiv werden sollten, zeigen wir Ihnen anhand der neusten LG-Entscheidungen!