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    Deutsche Börse mit Niederlage in den USA im Streit um Milliarden aus dem Iran

    Deutsche Börse mit Niederlage in den USA im Streit um Milliarden aus dem Iran

    FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse muss im milliardenschweren Rechtsstreit um Gelder aus dem Iran in den USA eine Niederlage hinnehmen. Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung ergebe sich aus der Entscheidung durch ein US-Gericht keine wesentliche Änderung der Risikosituation, die die Bildung einer Rückstellung erfordern würde, teilte der Dax -Konzern am Mittwochabend in Frankfurt mit.

    Den klagenden Gläubigern des Iran sei durch ein US-Gericht ein Anspruch auf Übertragung von der iranischen Zentralbank - auch Bank Markazi genannt - zugerechneten und von Clearstream in Luxemburg auf einem Kundenkonto verwahrten Vermögenswerten von rund 1,7 Milliarden US-Dollar zugesprochen worden. Clearstream erwäge Berufung gegen die Entscheidung einzulegen, hieß es weiter.

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    Ebenso verlange die iranische Zentralbank bereits seit 2018 ihrerseits als Teil einer in Luxemburg unter anderem gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabe umfangreicher Vermögenswerte, einschließlich des oben genannten Betrages von rund 1,7 Milliarden Dollar, hieß es weiter. Die Klage wird laut der Deutschen Börse derzeit noch in der ersten Instanz verhandelt. Clearstream gehe weiter davon aus, dass die Klage in Luxemburg unbegründet ist.

    Hintergrund ist ein seit vielen Jahren laufender Rechtsstreit über iranisches Vermögen, das wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung eingefroren wurde. Die Deutsche Börse ist über ihre Luxemburger Tochter Clearstream in den Fall verwickelt, die Wertpapiere im Kundenauftrag verwaltet und die Abwicklung von Käufen oder Verkäufen übernimmt./jha/

    Deutsche Boerse




    Nachrichtenagentur: dpa-AFX
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    Deutsche Börse mit Niederlage in den USA im Streit um Milliarden aus dem Iran Die Deutsche Börse muss im milliardenschweren Rechtsstreit um Gelder aus dem Iran in den USA eine Niederlage hinnehmen. Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung ergebe sich aus der Entscheidung durch ein US-Gericht keine wesentliche Änderung der …

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