28 % mehr Einbürgerungen im Jahr 2022
WIESBADEN (ots) -
- Syrerinnen und Syrer stellten 29 % aller Eingebürgerten
- Zahl frühzeitiger Einbürgerungen wegen besonderer Integrationsleistungen fast
verdoppelt
- Fast dreimal so viele Ukrainerinnen und Ukrainer eingebürgert wie 2021
Im Jahr 2022 wurden rund 168 500 Menschen in Deutschland eingebürgert. Seit 2002
wurden innerhalb eines Jahres nicht mehr so viele Einbürgerungen registriert.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis noch vorläufiger Ergebnisse
weiter mitteilt, erhöhte sich die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum
Vorjahr um rund 37 000 oder 28 %. Den mit Abstand deutlichsten Anstieg gab es
bei Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern (+29 200), gefolgt von ukrainischen
(+3 700), irakischen (+2 400) und türkischen (+2 000) Staatsangehörigen. Im Jahr
2022 wurden insgesamt Menschen mit 171 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten
in Deutschland eingebürgert.
- Syrerinnen und Syrer stellten 29 % aller Eingebürgerten
- Zahl frühzeitiger Einbürgerungen wegen besonderer Integrationsleistungen fast
verdoppelt
- Fast dreimal so viele Ukrainerinnen und Ukrainer eingebürgert wie 2021
Im Jahr 2022 wurden rund 168 500 Menschen in Deutschland eingebürgert. Seit 2002
wurden innerhalb eines Jahres nicht mehr so viele Einbürgerungen registriert.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis noch vorläufiger Ergebnisse
weiter mitteilt, erhöhte sich die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum
Vorjahr um rund 37 000 oder 28 %. Den mit Abstand deutlichsten Anstieg gab es
bei Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern (+29 200), gefolgt von ukrainischen
(+3 700), irakischen (+2 400) und türkischen (+2 000) Staatsangehörigen. Im Jahr
2022 wurden insgesamt Menschen mit 171 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten
in Deutschland eingebürgert.
Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern gegenüber dem Vorjahr mehr als
verdoppelt
Syrerinnen und Syrer machten 2022 mit einem Anteil von 29 % die größte Gruppe
der Eingebürgerten aus. Insgesamt wurden 48 300 syrische Staatsangehörige
eingebürgert, dies waren mehr als doppelt so viele wie 2021 (19 100) und
siebenmal so viele wie 2020 (6 700). Sie waren im Schnitt 24,8 Jahre alt und zu
zwei Dritteln männlich. Vor ihrer Einbürgerung hielten sie sich im Schnitt 6,4
Jahre in Deutschland auf. Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und
Syrern steht im Zusammenhang mit der Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden
in den Jahren 2014 bis 2016, die mittlerweile immer häufiger die Voraussetzungen
für eine Einbürgerung erfüllen. Zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung
zählen unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse, ein gesicherter
Lebensunterhalt und in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren.
Ehegatten und minderjährige Kinder können dabei ohne Mindestaufenthaltsdauer
miteingebürgert werden. Im Jahr 2022 wurden 15 400 Syrerinnen und Syrer als
solche Familienangehörige miteingebürgert, dies waren fast dreimal so viele wie
im Vorjahr (5 700).
Neuer Höchststand bei den frühzeitigen Einbürgerungen aufgrund besonderer
Integrationsleistungen
Wer sich bereits nach sechs Jahren Aufenthalt einbürgern lassen möchte, kann
dies über besondere Integrationsleistungen erreichen. Hierzu zählen
beispielsweise besonders gute Sprachkenntnisse, schulische oder berufliche
Leistungen, aber auch bürgerschaftliches Engagement. Mit 23 100 frühzeitigen
Einbürgerungen aufgrund besonderer Integrationsleistungen hat sich deren Zahl
2022 im Vergleich zum Vorjahr (12 400) fast verdoppelt und einen neuen
Höchststand erreicht. Darunter machten 13 900 Syrerinnen und Syrer (60 %) die am
verdoppelt
Syrerinnen und Syrer machten 2022 mit einem Anteil von 29 % die größte Gruppe
der Eingebürgerten aus. Insgesamt wurden 48 300 syrische Staatsangehörige
eingebürgert, dies waren mehr als doppelt so viele wie 2021 (19 100) und
siebenmal so viele wie 2020 (6 700). Sie waren im Schnitt 24,8 Jahre alt und zu
zwei Dritteln männlich. Vor ihrer Einbürgerung hielten sie sich im Schnitt 6,4
Jahre in Deutschland auf. Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und
Syrern steht im Zusammenhang mit der Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden
in den Jahren 2014 bis 2016, die mittlerweile immer häufiger die Voraussetzungen
für eine Einbürgerung erfüllen. Zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung
zählen unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse, ein gesicherter
Lebensunterhalt und in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren.
Ehegatten und minderjährige Kinder können dabei ohne Mindestaufenthaltsdauer
miteingebürgert werden. Im Jahr 2022 wurden 15 400 Syrerinnen und Syrer als
solche Familienangehörige miteingebürgert, dies waren fast dreimal so viele wie
im Vorjahr (5 700).
Neuer Höchststand bei den frühzeitigen Einbürgerungen aufgrund besonderer
Integrationsleistungen
Wer sich bereits nach sechs Jahren Aufenthalt einbürgern lassen möchte, kann
dies über besondere Integrationsleistungen erreichen. Hierzu zählen
beispielsweise besonders gute Sprachkenntnisse, schulische oder berufliche
Leistungen, aber auch bürgerschaftliches Engagement. Mit 23 100 frühzeitigen
Einbürgerungen aufgrund besonderer Integrationsleistungen hat sich deren Zahl
2022 im Vergleich zum Vorjahr (12 400) fast verdoppelt und einen neuen
Höchststand erreicht. Darunter machten 13 900 Syrerinnen und Syrer (60 %) die am