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Plan Optik AG: Plan Optik AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts
EQS-Ad-hoc: Plan Optik AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
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Ad-hoc-Mitteilung
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
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Plan Optik AG: Plan Optik AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts
Elsoff, 31.05.2023 – Der Vorstand der Plan Optik AG (ISIN DE000A0HGQS8) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals durchzuführen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Durch die Ausgabe von bis zu 250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (die “Neuen Aktien”) wird das bestehende Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 4.275.000 gegen Bareinlage auf bis zu EUR 4.525.000 erhöht.
Die Neuen Aktien sollen zum Platzierungspreis von EUR 3,75 je Neuer Aktie ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden und sind ab dem 1. Januar 2023 voll gewinnberechtigt. Hintergrund der Kapitalerhöhung ist die Gewinnung eines neuen Ankerinvestors, der Mittelerlös dient der Stärkung der Liquiditätsposition für das weitere Wachstum. Die Begleitung der Kapitalerhöhung erfolgt durch die BankM AG.