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    Anleihen-Barometer  133  0 Kommentare FCR-Anleihe 2019/24 (A2TSB1) weiterhin „attraktiv“



    In einem aktuellen Anleihen-Barometer wird die 5,25%-Anleihe 2019/24 der FCR Immobilien AG (WKN A2TSB1) von den Analysten der KFM Deutsche Mittelstand AG weiterhin als „attraktiv“ eingestuft und mit 4 von 5 möglichen Sternen bewertet. Die KFM-Analysten heben besonders hervor, dass die FCR Immobilien AG im Laufe der Zeit mit einem resilientem Geschäftsmodell ein breit diversifiziertes Immobilienportfolio aufbauen konnte.
     
    Die Fokussierung auf Handelsimmobilien und hier insbesondere auf Fachmärkte, Nahversorger und Drogeriemärkte erweist sich nach Meinung der Analysten als „vorteilhaft und widerstandsfähig“ gegenüber der verschärften wirtschaftlichen und geopolitischen Lage. Durch indexierte Mietverträge, weitere Erfolge im Asset Management und ein deutlich gewachsenes Immobilienportfolio konnten auch die gestiegenen Zinsen kompensiert werden. Aufgrund der vorausschauenden Maßnahmen und des robusten Geschäftsmodells sei es der FCR-Gruppe gelungen, in dieser Zeit weiter zu wachsen und das Geschäftsjahr 2022 sogar mit Bestwerten im operativen Geschäft abzuschließen, so die KFM-Analysten, die auch eine weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Lage für realistisch erachten.

    In Verbindung mit der Rendite in Höhe von 7,56% p.a. (auf Kursbasis von 98,10% am 01.06.2023 an der Börse Frankfurt bei Berechnung bis Endfälligkeit am 30.04.2024) wird die FCR-Anleihe 2019/24 (WKN A2TSB1) daher mit 4 von 5 möglichen Sternen bewertet.

    FCR-Anleihe 2019/24 (A2TSB16)

    ANLEIHE CHECK: Die im April 2019 emittierte nicht nachrangige und besicherte FCR-Anleihe 2019/24 (ISIN DE000A2TSB16) ist mit einem Zinskupon von 5,25% p.a. ausgestattet (Zinstermine sind halbjährlich am 30.04. und 30.10.) und hat eine fünfjährige Laufzeit bis zum 29.04.2024. Die Anleihe ist vollständig im Volumen von 30 Mio. Euro platziert.

    Anleihebedingungen: Die Emittentin ist berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit mit der entsprechender Frist zu kündigen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen unter 25% des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags fällt. Die Anleihegläubiger besitzen ein außerordentliches Kündigungsrecht, insofern die Emittentin, finanzielle Verpflichtungen in Verbindung mit der Schuldverschreibung nicht fristgerecht (bis 20 Tage nach Fälligkeit) begleicht. Darüber hinaus besteht ein Kündigungsrecht („Put-Option“) im Falle eines Kontrollwechsels, sofern mindestens 30% des dann ausstehenden Gesamtnennbetrags diese Put-Option ausüben.

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