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    Diesel-Abgasskandal  213  0 Kommentare
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    BGH-Urteil zur Mercedes-Benz-Bank: Kreditklausel auch für Unternehmer unwirksam!

    Der BGH hat entschieden, dass die Ausschlussklausel in Autokreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer unwirksam ist. Nähere Informationen zum Urteil finden Sie hier!

     

    Unwirksamkeit gilt für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen!

    Im April hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klausel in Kreditverträgen der Mercedes-Benz-Bank, die Schadensersatzansprüche des Autokäufers bei Abschluss eines Darlehensvertrags ausschließt, für unwirksam erklärt. Nun geht der Dieselsenat einen Schritt weiter und stellt klar: Die Klausel ist nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer unwirksam. Dies geht dem BGH-Urteil von Montag hervor.

    Der BGH begründet seine Entscheidung damit, dass die Vertragsklausel auch Ansprüche betreffe, die dem Kunden erst nach Abschluss des Darlehensvertrags bei Gebrauch des Widerrufsrechts entstehen. Dies verschlechterte die Position der Käufer in unzulässiger Weise.

    Der Fall wird nun an das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zur Neuverhandlung zurückgeleitet.

     

    Autokäufer klagt vor dem BGH - Wie liegt der Fall?

    Im vorliegenden Fall vor dem BGH hat ein Mann geklagt, der zwei Neuwagen über sein Unternehmen gekauft hat und dabei einen Darlehensvertrag mit der Mercedes-Benz-Bank abgeschlossen hat. Im Kreditvertrag war geregelt, dass der Darlehensnehmer unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Daimler an die Bank abtritt.

    Das OLG Stuttgart verneinte einen Anspruch des Klägers mit der Begründung, der Mann sei daher nicht mehr dazu berechtigt, Mercedes wegen mutmaßlich illegaler Abgastechnik auf Schadensersatz zu verklagen. Dies sah der BGH anders und hob die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Unwirksamkeit der Klausel gelte auch für Unternehmer.

     

    Wir kämpfen für Ihr Recht!

    Wenden Sie sich für weitere Fragen an die Kanzlei Mingers.! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten ist auf Fälle des Diesel-Abgasskandals spezialisiert und berät Sie individuell über Ihre Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Gerne können Sie auch von der kostenfreien Erstberatung profitieren. Schicken Sie uns dafür einfach eine Mail an office@mingers.law oder rufen Sie uns an. Unsere weiteren Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Über weitere spannende Rechtsnews halten wir Sie außerdem auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel auf dem Laufenden. Schauen Sie dort doch auch mal vorbei!

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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