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    Widerrufsjoker  233  0 Kommentare
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    Fehler in Widerrufsbelehrung bei Tesla - So erhalten Sie Ihren Kaufpreis zurück!

    Aufgrund eines Fehlers in den Widerrufsbelehrungen können jetzt Tesla-Fahrer den Kaufvertrag widerrufen. Bis wann Sie Ihren Anspruch auf Erstattung des gesamten Kaufpreises noch geltend machen können, erfahren Sie hier!

     

     

    Warum ist der Widerruf noch möglich?

     

    Die Widerrufsbelehrungen in den Kaufverträgen des Autoherstellers Tesla enthalten bereits seit längerer Zeit einen Fehler. Aufgrund dessen verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist. Dabei wird gleichzeitig die Möglichkeit für Tesla, von Ihnen Wertersatz zu verlangen, etwa für gefahrene Kilometer, deutlich eingeschränkt.

     

    Dies ist eine große Chance für Tesla-Käufer! Machen Sie Ihren Anspruch auf Kaufpreiserstattung geltend. Gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs erhalten Sie Ihren gesamten Kaufpreis zurück.

     

     

    Fehlerhafte Belehrung - Wie lange kann nun widerrufen werden?

     

    Aufgrund eines formellen Fehlers in den Widerrufsbelehrungen von Tesla, fing die Widerrufsfrist von zwei Wochen nicht an zu laufen. Dadurch verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist um ein Jahr. Das Widerrufsrecht erlischt somit nach einem Jahr und 14 Tagen.

     

    Wenn Sie also vor dem 17. April 2023 einen Kaufvertrag für ein Tesla-Fahrzeug abgeschlossen haben, stehen Ihre Chancen gut und Sie können von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen! Sie bekommen somit den kompletten Kaufpreis gegen Abgabe des Fahrzeugs erstattet.

     

     

    Was ist mit der Umweltprämie?

     

    Wer die grundlegenden Fördervoraussetzungen eingehalten hat, kann auch die Umweltprämie behalten. Das heißt, wenn das Fahrzeug beispielsweise sechs bzw. zwölf Monate auf Sie zugelassen war und Ihr Antrag bis zum 9.12.2022 gestellt wurde, dann steht Ihnen die Prämie zu.

     

     

    Wir unterstützen Sie bei der Rückabwicklung!

     

    Sie benötigen professionellen Rat im Rechtsstreit mit Tesla? Wir helfen Ihnen gerne bei der gesamten Abwicklung Ihres Widerrufs. Schicken Sie uns einfach Ihren Kaufvertrag samt Widerrufsbelehrung zu. Wir überprüfen für Sie im Anschluss kostenfrei, ob auch Sie den Widerrufsjoker ziehen können!

     

    Sie sind rechtsschutzversichert? In diesem Fall müssen Sie darüber hinaus nicht tätig werden. Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung.

    Unter diesem Link können Sie jetzt kostenfrei eine Betroffenheitsprüfung einholen!

     

     

    Sie haben weitere Fragen?

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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