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    Neustes LG-Urteil - Online-Casino muss Spieler über 13.000 € zurückzahlen!

    In dem neusten Urteil des LG Passau wurde entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos Spielerverluste in Höhe von 13.300 € ersetzen muss. Wie auch Sie sich jetzt Ihr Geld zurückholen, das erfahren Sie hier!

     

    Der Fall vor dem LG Passau - Betreiberin hatte keine deutsche Lizenz!

    Es gibt dazu bereits unzählige Urteile deutscher Gerichte, nun kommt ein neues hinzu: Das Landgericht (LG) Passau hat die Betreiberin eines Online-Casinos dazu verurteilt, einem Spieler seine Verluste in voller Höhe rückzuerstatten. Der Kläger hatte zwischen Dezember 2021 und Oktober 2022 an Online-Glücksspielen auf einer deutschsprachigen Website teilgenommen und verloren.

    Seit dem 1. Juli 2021 gilt kein Veranstaltungsverbot mehr von Glücksspielen im Internet. Allerdings müssen die Veranstalter über eine gültige deutsche Lizenz verfügen. Diese lag im vorliegenden Fall nicht vor. Es handelte sich somit um illegale Glücksspiele.

     

    Spielverträge nichtig - Spieler hat einen Rückzahlungsanspruch!

    Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass gemäß des Glücksspielstaatsvertrags das Veranstalten von öffentlichen Online-Glücksspielen nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde erlaubt ist. Da die notwendige Lizenz hier nicht vorlag, waren die mit dem Spieler abgeschlossenen Spielverträge nichtig.

    Das hat zur Folge, dass die Beklagte die Verluste ersetzen muss. Der Spieler hat somit einen Rückzahlungsanspruch gegen die Casino-Betreiberin. Diesem steht auch nicht entgegen, dass er an illegalen Glücksspielen teilgenommen hat. Denn es sei nicht ersichtlich, dass der Kläger Kenntnis vom Veranstaltungsverbot hatte oder sich dieser leichtfertig verschlossen habe.

     

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    Diese Entscheidung des LG Passau ist eine von vielen. Sie alle zeigen, dass Spieler aktuell gute Chancen haben, ihre Verluste in voller Höhe zurückzubekommen. Sie wollen wissen, ob auch Ihnen ein Rückzahlungsanspruch zusteht? Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Rückzahlungs-Chancen und kämpfen an Ihrer Seite. Jetzt hier unverbindliche Anfrage stellen!

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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