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    EQS-Adhoc  653  0 Kommentare Noratis AG: Noratis AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht und plant Barkapitalerhöhung im Anschluss sowie Anpassung der Unternehmensstrategie - Seite 2

    Die Bezugsrechte für die neuen Aktien sollen zudem vom 21. November 2023 bis zum 29. November 2023 in einem laufenden Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, wobei der Handel am 29. November 2023 mit einer speziellen Auktion ab 13:00 Uhr (MEZ) enden soll.

    Im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung hat sich die Merz Real Estate GmbH & Co. KG auf Grundlage einer Backstop- und Festbezugsvereinbarung gegenüber Noratis dazu verpflichtet, sämtliche nicht von den übrigen Aktionären bezogenen neuen Aktien zum Bezugspreis zu erwerben und die ihr zustehenden Bezugsrechte auf neue Aktien vollständig auszuüben. Damit werden sämtliche neue Aktien platziert. Im Gegenzug für die Bereitschaft der Merz Real Estate GmbH & Co. KG, die Vollplatzierung der Bezugsrechtskapitalerhöhung zu gewährleisten, hat sich Noratis gegenüber dieser verpflichtet, sämtliche nicht innerhalb der Bezugsfrist von den übrigen Aktionären durch Ausübung von Bezugsrechten gezeichneten neuen Aktien der Merz Real Estate GmbH & Co. KG zuzuteilen.

    Igor Christian Bugarski, Vorstandsvorsitzender der Noratis und derzeit mit rund 5,9% an deren Grundkapital beteiligt, hat gegenüber der Noratis erklärt, die ihm zustehenden Bezugsrechte auf die neuen Aktien nicht ausüben und am Bezugsrechtshandel nicht teilnehmen zu wollen. Vor dem Hintergrund einer im März 2020 getroffenen Vereinbarung zwischen Herrn Bugarski und der Merz Real Estate GmbH & Co. KG wird diese weitere Aktien an der Noratis von Herrn Bugarski erwerben.

    Der Bruttoemissionserlös der Bezugsrechtskapitalerhöhung wird sich auf knapp EUR 8 Mio. belaufen. Die der Noratis zufließenden Mittel sollen zur Stärkung der Liquidität sowie für die Rückzahlung eines im Dezember 2020 aufgenommenen Schuldscheindarlehens mit einem Volumen von EUR 5 Mio. eingesetzt werden.

    Das öffentliche Angebot der neuen Aktien im Rahmen der Bezugskapitalerhöhung erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 des Wertpapierprospektgesetzes (Ausnahme von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts). Den Aktionären wird daher empfohlen, insbesondere das Wertpapier-Informationsblatt von Noratis, das nach dessen Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) voraussichtlich am 15. November 2023 auf der Internetseite von Noratis (www.noratis.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, ihre Bezugsrechte auszuüben, zu erwerben oder zu veräußern.

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