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    Wohnmobil-Abgasskandal  273  0 Kommentare
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    BGH bejaht Schadensersatzanspruch - Fiat hat fahrlässig gehandelt!

    Der BGH stellt in seinem neusten Urteil fest, dass Fiat fahrlässig gehandelt hat und dem Geschädigten somit ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Nähere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie im Folgenden!

     

    Der Fall vor dem BGH - Was ist passiert?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. November über den Fall eines Besitzers eines Wohnmobil A68 von Sunlight, den er im April 2018 gekauft hat, entschieden. Das Basisfahrzeug des Käufers verfügt dabei über einen Ducato 2.3l Multijet II (96 kW) der Abgasnorm Euro 6.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte zuvor im Jahr 2016 ein Verfahren nach Art. 30 Abs. 3 Satz 1 der mittlerweile außer Kraft getretenen Richtlinie 2007/46/EG eingeleitet. Die italienische Genehmigungsbehörde hatte damals keinen Anlass für ein behördliches Einschreiten gesehen.

    Der Kläger forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Ihm sei ein Schaden dadurch entstanden, dass Fiat den Dieselmotor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung manipuliert habe.

    Die Klage wurde vom Landgericht (LG) Bayreuth abgewiesen und die Berufung des Klägers wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Bamberg zurückgewiesen.

     

    BGH entscheidet zugunsten des geschädigten Wohnmobilbesitzers!

    Der Dieselsenat stellte fest, dass Fiat Chrysler, heute Stellantis, beim Einbau der illegalen Abschalteinrichtung fahrlässig gehandelt habe. Demzufolge habe der Kläger einen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB. Der BGH bleibt damit auch bei Wohnmobilen seiner Rechtsprechungslinie im Abgasskandal treu.

    Er macht deutlich, dass die Regeln zum Schadensersatz Im Rahmen des Diesel-Abgasskandals bezüglich PKWs auch auf Wohnmobile anwendbar sind. Der BGH verweist den Fall zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Das OLG muss jetzt prüfen, ob ein Differenzschaden aufgrund fahrlässigen Handelns vonseiten Stellantis besteht.

     

    Fiat im Diesel-Abgasskandal - Das ist der heutige Stand!

    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit dem Sommer 2020 im Abgasskandal gegen Fiat. Es sind überwiegend Wohnmobile des Basisfahrzeugs Fiat Ducato betroffen. Im Jahr 2020 belief sich die Zahl auf 200.000 Diesel.

    Auch der Fiat-Diesel Multijet halte aufgrund diverser unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte im Straßenverkehr ein. Durch die Einrichtung wird nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausgeschaltet und mittels des Thermofensters die Abgasregulierung abhängig von der Außentemperatur gesteuert.

     

    Wir kämpfen für Ihr Recht!

     

    Wir helfen Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen! Kontaktieren Sie hier die Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte und erhalten sie eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche – Wir kämpfen an Ihrer Seite!

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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