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    Auf einen Blick  117  0 Kommentare Das hat der EuGH zur Super League entschieden

    Für Sie zusammengefasst
    • EuGH: UEFA missbraucht marktbeherrschende Stellung
    • Urteil erlaubt Teilnahme an Konkurrenz-Wettbewerben
    • UEFA-Regeln schränken Wettbewerb ein, betreffen auch Fernsehzuschauer

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Urteil im Streit um die Super League hat hohe Wellen geschlagen. Was haben die Richter denn nun genau entschieden?

    Was hat die Europäische Fußball-Union dem Urteil zufolge falsch gemacht?

    Die UEFA hat nach Ansicht des EuGH ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht. Denn: In der EU soll grundsätzlich ein fairer Wettbewerb gelten. UEFA und FIFA haben aber eine solche Monopolstellung, dass sie grundsätzlich die Bedingungen für den Marktzugang von Konkurrenten diktieren können. In solchen Fällen müssen transparente und nicht diskriminierende Regeln gelten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Das trifft nach Ansicht der Richter aber nicht auf die Regeln der UEFA und des Weltverbands FIFA zu. Deshalb dürfen die Verbände den Spielern und Vereinen nicht verbieten, an Konkurrenz-Wettbewerben teilzunehmen.

    Ist das der Startschuss für die Super League?

    Nicht unbedingt. Der EuGH betont extra: Das Urteil bedeutet nicht, dass ein Wettbewerb wie die Super League unbedingt genehmigt werden muss. Es ging nur darum, ob die Regeln der UEFA gegen das Europarecht verstoßen.

    Was hat das mit den Fernsehzuschauern zu tun?

    Der EuGH legt auch strenge Regeln an die Verwertung der Medienrechte an. Fernsehzuschauer, Unternehmen, aber auch Vereine könnten durch die harten Vorgaben von UEFA und FIFA daran gehindert werden, in den Genuss neuer und potenziell innovativer Wettkämpfe zu kommen. Das schränkt den Wettbewerb ein, hieß es im Urteil.

    Wie geht es jetzt weiter?

    Ob die bisherigen UEFA- und FIFA-Regeln unter Umständen doch sinnvoll sein können, beispielsweise damit möglichst viele Akteure im Fußball-Business davon profitieren, soll das Gericht in Spanien entscheiden, das den EuGH um Klärung gebeten hatte. Das Handelsgericht Madrid muss dabei die Vorgaben des EuGH beachten./rew/DP/tih




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