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     193  0 Kommentare Benjamin Hill schließt Erwerb einer weiteren Beteiligung an einem vollständig genehmigten Kohleprojekt ab - Seite 2

     

    Darüber hinaus hält das Unternehmen eine 20%ige Beteiligung an Aion Mining Corp., einem Unternehmen, das das vollständig genehmigte Kohleprojekt La Estrella in Santander, Kolumbien, erschließt. Das Projekt umfasst acht bekannte Flöze mit metallurgischer und thermischer Kohle.

     

     

    Im Namen des Boards

    Cole McClay

    Chief Executive Officer

     

    Investor Relations:

    info@benjaminhillmining.com

     

     

    Über diese Pressemitteilung:
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    Rechtliche Warnhinweis:

     

    Bestimmte der hier gemachten Aussagen und enthaltenen Informationen können zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze enthalten. Zu den zukunftsgerichteten Informationen zählen unter anderem Informationen über die Absichten des Unternehmens in Bezug auf die Erschließung seiner Mineralgrundstücke. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf den Ansichten, Meinungen, Absichten und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen und beruhen auf einer Reihe von Annahmen und unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Informationen vorausgesagt oder prognostiziert wurden (einschließlich der Handlungen anderer Parteien, die sich bereit erklärt haben, bestimmte Dinge zu tun, und der Genehmigung durch bestimmte Regulierungsbehörden). Viele dieser Annahmen beruhen auf Faktoren und Ereignissen, die sich der Kontrolle des Unternehmens entziehen, und es kann nicht garantiert werden, dass sie sich als richtig erweisen werden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Informationen erwarteten abweichen können. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, falls sich die Umstände oder die Schätzungen oder Meinungen des Managements ändern sollten, es sei denn, dies ist durch die geltenden Wertpapiergesetze vorgeschrieben, oder Analysen, Erwartungen oder Aussagen von Dritten in Bezug auf das Unternehmen, seine Finanz- oder Betriebsergebnisse oder seine Wertpapiere zu kommentieren. Der Leser wird davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Wir bemühen uns um Safe Harbor.

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