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    CSRD und NIS-2  141  0 Kommentare EU-Richtlinien stellen Firmen beim Reisemanagement vor Herausforderungen - Seite 2


    CSRD-Berichtspflichten unterstützen, indem sie intelligente digitale Tools zur
    Verfügung stellen. Diese ermöglichen es, Buchungsdaten in die Systeme des
    Unternehmens zu übertragen."

    NIS-2-Richtlinie gilt ab Oktober 2024

    Die EU-Richtlinie NIS-2 zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen innerhalb der
    EU durch ein einheitliches Schutzniveau vor Cyberbedrohungen zu schützen. Bis
    zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Staaten die NIS-2-Richtlinie in nationales
    Recht umsetzen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland zwischen 25.000 und
    40.000 Unternehmen von NIS-2 betroffen. Dazu gehören Firmen mit mehr als 50
    Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Unabhängig
    davon sind Unternehmen betroffen, wenn im Falle eines Ausfalls systemische
    Risiken bestehen. Neben der Ausweitung der betroffenen Einrichtungen führt die
    NIS-2-Richtlinie auch zu höheren Anforderungen an die Unternehmen. Dazu gehören
    mehr Schutzmaßnahmen, die unter anderem Risikoanalysen, Sicherheit in der
    Lieferkette oder Multi-Faktor-Authentifizierung umfassen. Hinzu kommen
    verschärfte Meldepflichten und eine intensivere Überwachung, voraussichtlich
    durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Auch eine
    Schulungspflicht für das Management ist vorgesehen.

    Ist die Richtlinie in Kraft getreten, müssen Unternehmen darüber hinaus mit
    indirekten Auswirkungen auf Geschäftsreisen rechnen und gegebenenfalls ihre
    Reiserichtlinien überarbeiten. Das kann notwendig werden, damit auch mobile
    Geräte und der Fernzugriff auf Unternehmensnetzwerke den Richtlinien
    entsprechen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Daten auf
    mobilen Geräten und die Nutzung von Virtual Private Networks (VPN) für den
    Zugriff auf Unternehmensserver. Aber nicht nur bei der Technik, sondern auch
    beim Verhalten der Geschäftsreisenden gibt es Verbesserungspotenzial. Hier
    helfen Sicherheitsschulungen dabei, für den sicheren Umgang mit
    Unternehmensdaten zu sensibilisieren.

    "Geschäftsreisebüros können Unternehmen dabei unterstützen, die Cybersicherheit
    auf Geschäftsreisen zu verbessern", sagt Albert. "Etwa indem sie dafür sorgen,
    dass im Unternehmen entsprechende Prozesse in Gang gesetzt werden. Außerdem
    können sie Reisende darüber informieren, was sie unterwegs in Sachen
    Datensicherheit beachten sollten."

    Über die Kampagne "Chefsache Business Travel"

    Chefsache Business Travel ist eine Initiative von Travel Management Companies im
    Deutschen Reiseverband (DRV). Sie will Geschäftsreisen als strategisches
    Managementthema verankern und den Nutzen eines professionellen
    Geschäftsreisemanagements in Zusammenarbeit mit den Geschäftsreisebüros auf
    Entscheiderebene besser bekannt machen. Die DRV-Initiative Chefsache Business
    Travel wird von den Travel Management Companies ADAC Reisevertrieb, BCD Travel,
    DERPART Travel Service und Lufthansa City Center getragen.

    Über den DRV:

    Der Deutsche Reiseverband (DRV) repräsentiert die Reisewirtschaft in
    Deutschland. Als Spitzenverband bündelt der DRV eine bedeutende
    Wirtschaftskraft. Seine Mitglieder stehen für den größten Teil des Umsatzes im
    Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Die Tourismusbranche bietet rund 3
    Millionen Arbeitsplätze. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter
    zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken
    Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen vereint - nach dem Motto "Die
    Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme."

    Pressekontakt:

    Kerstin Heinen, Pressesprecherin
    Telefon: (030) 2 84 06-15, E-Mail: mailto:presse@drv.de
    Für den Inhalt verantwortlich: Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/106972/5763669
    OTS: DRV Deutscher Reiseverband e.V.
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