Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden wird kleiner
WIESBADEN (ots) -
- Bruttostundenverdienste der oberen und unteren 10 % der Lohnskala nähern sich
an
- Treiber für diese Entwicklung war der vergleichsweise starke Verdienstzuwachs
bei den Geringverdienenden aufgrund des gestiegenen Mindestlohns
- Besserverdienende hatten im April 2023 einen 3-mal höheren Bruttostundenlohn
als Geringverdienende
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat
sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des
Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es
noch das 3,28-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem
Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 % der
Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden
(obere 10 %). Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und
April 2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende im April 2018 im
Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.
- Bruttostundenverdienste der oberen und unteren 10 % der Lohnskala nähern sich
an
- Treiber für diese Entwicklung war der vergleichsweise starke Verdienstzuwachs
bei den Geringverdienenden aufgrund des gestiegenen Mindestlohns
- Besserverdienende hatten im April 2023 einen 3-mal höheren Bruttostundenlohn
als Geringverdienende
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat
sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt,
hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des
Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es
noch das 3,28-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem
Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 % der
Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden
(obere 10 %). Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und
April 2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende im April 2018 im
Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.
Geringverdienende erhalten deutlich mehr Geld pro Stunde
Der Rückgang des auch als Lohnspreizung bezeichneten Verdienstabstands zwischen
April 2022 und April 2023 ist darauf zurückzuführen, dass die Verdienste des 1.
Dezils (Wert markiert die Obergrenze der unteren 10 % der Lohnskala) mit +12,4 %
deutlich stärker stiegen als die des 9. Dezils (+1,9 %, Wert markiert die
Untergrenze der oberen 10 % der Lohnskala) und des 5. Dezils (+4,3 %, Wert liegt
in der Mitte der Lohnskala). Gerade Geringverdienende konnten somit eine
deutliche Verdienststeigerung verzeichnen, was vor allem auf die Anhebung des
gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde in diesem
Zeitraum zurückzuführen ist.
Lohnspreizung sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland reduziert
In West- und Ostdeutschland waren die Veränderungen bei der Lohnspreizung
zwischen April 2022 und April 2023 ähnlich. Im Westen wie im Osten sank der
Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, weil die
Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) mit +11,8 % in
Westdeutschland und +15,3 % in Ostdeutschland deutlich stärker stiegen als die
Verdienste der Besserverdienenden (9. Dezil: West +1,8 % und Ost +2,8 %). Der
mittlere Verdienst stieg im gleichen Zeitraum im Westen um 4,2 % und im Osten um
6,1 %. Folglich profitierten Geringverdienende sowohl in West- als auch in
Ostdeutschland von der Erhöhung des Mindestlohns. Zuvor war der Verdienstabstand
zwischen April 2018 und April 2022 im Westen leicht gestiegen, während er im
Osten konstant geblieben war.
Lohngefälle in Westdeutschland nach wie vor stärker als in Ostdeutschland
Nach wie vor war das Lohngefälle im April 2023 im Westen deutlich größer als im
Osten: So erhielten Besserverdienende in Westdeutschland den 3,04-fachen
Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während Besserverdienende in
Ostdeutschland den 2,49-fachen Verdienst von Geringverdienenden erzielten. Im
April 2022 lag der Verdienstabstand Im Westen bei 3,34 und im Osten bei 2,8.
Methodische Hinweise:
Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und
2023 zum Berichtsmonat April. In der Verdiensterhebung werden mit Hilfe einer
geschichteten Stichprobe Angaben von 58 000 Betrieben zu Verdiensten und
Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten erhoben. Verglichen wurden die Angaben
mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat
April 2018 letztmalig durchgeführt wurde.
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden - die sogenannte
Lohnspreizung - ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird
der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala,
Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 %,
Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen. Konkret wird der
Bruttostundenverdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt
(2023: 36,48 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst, bis zu dem
Geringverdienende reichen (2023: 12,25 Euro).
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse und Informationen zum Mindestlohn und Niedriglohn bietet die
Themenseite "Mindestlohn" im Internetangebot des Statistischen Bundesamt. Über
die Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor informiert auch die
Pressemitteilung Nr. 050 vom 8. Februar 2024.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Verdienststatistik,
Tel: +49 611 75 3541
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5767726
OTS: Statistisches Bundesamt
Der Rückgang des auch als Lohnspreizung bezeichneten Verdienstabstands zwischen
April 2022 und April 2023 ist darauf zurückzuführen, dass die Verdienste des 1.
Dezils (Wert markiert die Obergrenze der unteren 10 % der Lohnskala) mit +12,4 %
deutlich stärker stiegen als die des 9. Dezils (+1,9 %, Wert markiert die
Untergrenze der oberen 10 % der Lohnskala) und des 5. Dezils (+4,3 %, Wert liegt
in der Mitte der Lohnskala). Gerade Geringverdienende konnten somit eine
deutliche Verdienststeigerung verzeichnen, was vor allem auf die Anhebung des
gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde in diesem
Zeitraum zurückzuführen ist.
Lohnspreizung sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland reduziert
In West- und Ostdeutschland waren die Veränderungen bei der Lohnspreizung
zwischen April 2022 und April 2023 ähnlich. Im Westen wie im Osten sank der
Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, weil die
Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) mit +11,8 % in
Westdeutschland und +15,3 % in Ostdeutschland deutlich stärker stiegen als die
Verdienste der Besserverdienenden (9. Dezil: West +1,8 % und Ost +2,8 %). Der
mittlere Verdienst stieg im gleichen Zeitraum im Westen um 4,2 % und im Osten um
6,1 %. Folglich profitierten Geringverdienende sowohl in West- als auch in
Ostdeutschland von der Erhöhung des Mindestlohns. Zuvor war der Verdienstabstand
zwischen April 2018 und April 2022 im Westen leicht gestiegen, während er im
Osten konstant geblieben war.
Lohngefälle in Westdeutschland nach wie vor stärker als in Ostdeutschland
Nach wie vor war das Lohngefälle im April 2023 im Westen deutlich größer als im
Osten: So erhielten Besserverdienende in Westdeutschland den 3,04-fachen
Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während Besserverdienende in
Ostdeutschland den 2,49-fachen Verdienst von Geringverdienenden erzielten. Im
April 2022 lag der Verdienstabstand Im Westen bei 3,34 und im Osten bei 2,8.
Methodische Hinweise:
Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und
2023 zum Berichtsmonat April. In der Verdiensterhebung werden mit Hilfe einer
geschichteten Stichprobe Angaben von 58 000 Betrieben zu Verdiensten und
Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten erhoben. Verglichen wurden die Angaben
mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat
April 2018 letztmalig durchgeführt wurde.
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden - die sogenannte
Lohnspreizung - ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird
der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala,
Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 %,
Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen. Konkret wird der
Bruttostundenverdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt
(2023: 36,48 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst, bis zu dem
Geringverdienende reichen (2023: 12,25 Euro).
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse und Informationen zum Mindestlohn und Niedriglohn bietet die
Themenseite "Mindestlohn" im Internetangebot des Statistischen Bundesamt. Über
die Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor informiert auch die
Pressemitteilung Nr. 050 vom 8. Februar 2024.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
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Tel: +49 611 75 3541
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OTS: Statistisches Bundesamt