Intel und Rambus wappnen sich für DDR-DRAMs
Intel und Rambus haben der amerikanischen
Börsenaufsicht detaillierte Unterlagen über ihre neuen Vertragsbeziehungen vorgelegt. Die im Spätsommer geschlossenen Verträge ersetzen die Abmachungen aus dem Jahre 1996.
Wesentlicher Inhalt ist die kreuzweise Lizensierung von Patenten bezüglich bestimmter Controller für dynamische Speicher. Beide sind zur Sublizensierung an Dritte berechtigt, Rambus allerdings nur so lange, wie das Unternehmen nicht übenommen wird. Das Recht zur Verfolgung eventueller Patentverletzungen liegt weiter beim jeweiligen Erfinder. Das wegen seines Patentverhaltens ins Gerede gekommene Design-Haus ist damit weiter in der Lage, die an den DDR- und SD-RAM-Technologien reklamierten Rechte in eigener Regie geltend zu machen.
Wesentlicher Inhalt ist die kreuzweise Lizensierung von Patenten bezüglich bestimmter Controller für dynamische Speicher. Beide sind zur Sublizensierung an Dritte berechtigt, Rambus allerdings nur so lange, wie das Unternehmen nicht übenommen wird. Das Recht zur Verfolgung eventueller Patentverletzungen liegt weiter beim jeweiligen Erfinder. Das wegen seines Patentverhaltens ins Gerede gekommene Design-Haus ist damit weiter in der Lage, die an den DDR- und SD-RAM-Technologien reklamierten Rechte in eigener Regie geltend zu machen.
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Beide Vertragspartner stellen sich von wechselseitigen Ansprüchen frei, wenn es um die Verletzung geistigen Eigentums bei diesen Technologien geht - mit folgender möglicher Konsequenz: Wenn Intel ein Motherboard produziert, die mit DDR-DRAMs eines Herstellers bestückt sind, der keine Lizenzen an Rambus zahlt, so kann das Designhaus diesen wegen Patentverletzung verklagen. Intel kann jedoch nicht belangt werden. Auch das reklamierte Intel-Produkt - in diesem Beispiel das Motherboard - dürfte von rechtlichen Konsequenzen frei gestellt sein.
Der Vertrag ersetzt denjenigen aus dem November 1996 und dem Anhang aus dem Juli 1998 und gilt bis 2006. In diesen Vereinbarungen hatte sich Intel z.B. verpflichtet, für die Verbreitung des Rambus-eigenen Standards für schnelle DRAM, die sogenannten DRDRAMs, zu werben. Auch die Zusicherung, Rambus-Aktien zu erwerben, wurde gestrichen.
Der Vertrag ist zunächst lizenzfrei. Beide Unternehmen haben auf Anfrage zu melden, mit wem sie Lizenzverträge abgeschlossen haben. Wenn mehr als 20 Prozent der von Intel verkauften Speicher-Controller DRDRAM-kompatibel sind, muss Intel allerdings Lizenzen an Rambus zahlen. Über die Höhe ist nichts bekannt. In anderen Fällen wurden bisher 3 bis 4 Prozent des Umsatzes mit dem fraglichen Produkt berechnet.
Rambus macht geistiges Eigentum an der DRDRAM-Technologie geltend, was bisher unstrittig ist. Das Unternehmen hat aber vor einiger Zeit seine Ansprüche auf die ältere SDRAM-Technik und die neuere, in der Performance vergleichbare DDR-Technologie ausgedehnt. In dieser Frage werden zahlreiche Prozesse weltweit geführt, in denen Rambus teilweise Niederlagen hinnehmen musste.
Der Deal dürfte aus der Erkenntnis heraus entstanden sein, dass die DRDRAM-Technik nicht in dem Maße akzeptiert worden ist, wie sich das die beiden Partner vorgestellt haben. Die Masse der PC-Anbieter und Motherboard-Hersteller scheint DDRAMs zu bevorzugen 242396. Der neue Vertrag gibt Intel eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand, Einfluss auf den PC-Markt und das DRAM-Geschäft zu nehmen, ohne auf DRDRAMs eingeengt zu sein. Er ist gleichzeitig ein Freibrief für Patentanwälte, gegen vermeintliche Patentverletzungen vorzugehen, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Partner nehmen zu müssen. Das dürfte in erster Linie im Interesse von Rambus sein.
Damit dürften , Infineon und all jene im Fadenkreuz stehen, die Rechte von Rambus bezüglich DDR- und SD-RAM-Technologie nicht anerkennen.
Beide Vertragspartner stellen sich von wechselseitigen Ansprüchen frei, wenn es um die Verletzung geistigen Eigentums bei diesen Technologien geht - mit folgender möglicher Konsequenz: Wenn Intel ein Motherboard produziert, die mit DDR-DRAMs eines Herstellers bestückt sind, der keine Lizenzen an Rambus zahlt, so kann das Designhaus diesen wegen Patentverletzung verklagen. Intel kann jedoch nicht belangt werden. Auch das reklamierte Intel-Produkt - in diesem Beispiel das Motherboard - dürfte von rechtlichen Konsequenzen frei gestellt sein.
Der Vertrag ersetzt denjenigen aus dem November 1996 und dem Anhang aus dem Juli 1998 und gilt bis 2006. In diesen Vereinbarungen hatte sich Intel z.B. verpflichtet, für die Verbreitung des Rambus-eigenen Standards für schnelle DRAM, die sogenannten DRDRAMs, zu werben. Auch die Zusicherung, Rambus-Aktien zu erwerben, wurde gestrichen.
Der Vertrag ist zunächst lizenzfrei. Beide Unternehmen haben auf Anfrage zu melden, mit wem sie Lizenzverträge abgeschlossen haben. Wenn mehr als 20 Prozent der von Intel verkauften Speicher-Controller DRDRAM-kompatibel sind, muss Intel allerdings Lizenzen an Rambus zahlen. Über die Höhe ist nichts bekannt. In anderen Fällen wurden bisher 3 bis 4 Prozent des Umsatzes mit dem fraglichen Produkt berechnet.
Rambus macht geistiges Eigentum an der DRDRAM-Technologie geltend, was bisher unstrittig ist. Das Unternehmen hat aber vor einiger Zeit seine Ansprüche auf die ältere SDRAM-Technik und die neuere, in der Performance vergleichbare DDR-Technologie ausgedehnt. In dieser Frage werden zahlreiche Prozesse weltweit geführt, in denen Rambus teilweise Niederlagen hinnehmen musste.
Der Deal dürfte aus der Erkenntnis heraus entstanden sein, dass die DRDRAM-Technik nicht in dem Maße akzeptiert worden ist, wie sich das die beiden Partner vorgestellt haben. Die Masse der PC-Anbieter und Motherboard-Hersteller scheint DDRAMs zu bevorzugen 242396. Der neue Vertrag gibt Intel eine Reihe von Möglichkeiten an die Hand, Einfluss auf den PC-Markt und das DRAM-Geschäft zu nehmen, ohne auf DRDRAMs eingeengt zu sein. Er ist gleichzeitig ein Freibrief für Patentanwälte, gegen vermeintliche Patentverletzungen vorzugehen, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Partner nehmen zu müssen. Das dürfte in erster Linie im Interesse von Rambus sein.
Damit dürften , Infineon und all jene im Fadenkreuz stehen, die Rechte von Rambus bezüglich DDR- und SD-RAM-Technologie nicht anerkennen.
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