Zahnloser Tiger regelt geschlossene Fonds
Und wieder zeigt sich: Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geplante Regulierung geschlossener Fonds und ihrer Vermittler ist so gut wie
vom Tisch. So soll der Vertrieb nicht wie zunächst angestrebt unter die Aufsicht der BaFin fallen. Statt dessen strebt das Wirtschaftsministerium nun an, den Verkauf offener wie geschlossener Fonds
ähnlich wie bei den Versicherungen gewerberechtlich zu regulieren. Das würde bedeuten: Vermittler müssten sich nicht unter ein Haftungsdach begeben.
„Die Gewerbeaufsichtsämter sind im Vergleich zur BaFin zahnlose Tiger, denn sie sind eher verwaltend tätig und kennen kaum Sanktionsmöglichkeiten”, kommentiert Johannes Nölke von der Anwaltskanzlei optegra die Entwicklung. Er geht davon aus, dass die geschlossenen Fonds künftig über ein noch zu schaffendes Spezialgesetz geregelt werden. Den Anlegerschutz sieht er dadurch im Vergleich zu einer BaFin-Regelung jedoch nicht geschwächt. „Entscheidend wird sein, was das Gesetz regelt. Stichworte sind hier das Beratungsprotokoll, die Offenlegung der Provisionen und zusätzliche Prüfungspflichten.”
Ein „Gesetz für Vermögensanlagen” wäre auch im Sinne von Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds VGF. „Es würde den Stellenwert der Anlagen gesetzlich manifestieren”, so Romba. Er bewertet den aktuellen Stand der Dinge als „erfreuliche Entwicklung”. Wobei auch eine gewerberechtliche Regelung den Zweck der Regulierung erfüllen könne. Dass die Verbraucherschützer das aktuelle Schreiben kritisieren, kommentiert Romba als „typischen Reflex”. „Wir werden differenzierte Diskussionen führen müssen. Klar ist aber, dass die Regulierung über die Gewerbeordnung erheblich praxisnäher ist.”
Der VGF hat ebenso wie der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW offenbar gute Lobbyarbeit geleistet. Gemeinsam haben beide Verbände unter anderem einen Protestbrief an Bundestagsabgeordnete geschrieben und auf die Situation der Initiatoren und Vermittler aufmerksam gemacht.
„Die Gewerbeaufsichtsämter sind im Vergleich zur BaFin zahnlose Tiger, denn sie sind eher verwaltend tätig und kennen kaum Sanktionsmöglichkeiten”, kommentiert Johannes Nölke von der Anwaltskanzlei optegra die Entwicklung. Er geht davon aus, dass die geschlossenen Fonds künftig über ein noch zu schaffendes Spezialgesetz geregelt werden. Den Anlegerschutz sieht er dadurch im Vergleich zu einer BaFin-Regelung jedoch nicht geschwächt. „Entscheidend wird sein, was das Gesetz regelt. Stichworte sind hier das Beratungsprotokoll, die Offenlegung der Provisionen und zusätzliche Prüfungspflichten.”
Ein „Gesetz für Vermögensanlagen” wäre auch im Sinne von Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Verbands Geschlossene Fonds VGF. „Es würde den Stellenwert der Anlagen gesetzlich manifestieren”, so Romba. Er bewertet den aktuellen Stand der Dinge als „erfreuliche Entwicklung”. Wobei auch eine gewerberechtliche Regelung den Zweck der Regulierung erfüllen könne. Dass die Verbraucherschützer das aktuelle Schreiben kritisieren, kommentiert Romba als „typischen Reflex”. „Wir werden differenzierte Diskussionen führen müssen. Klar ist aber, dass die Regulierung über die Gewerbeordnung erheblich praxisnäher ist.”
Der VGF hat ebenso wie der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW offenbar gute Lobbyarbeit geleistet. Gemeinsam haben beide Verbände unter anderem einen Protestbrief an Bundestagsabgeordnete geschrieben und auf die Situation der Initiatoren und Vermittler aufmerksam gemacht.