Hüfners Wochenkommentar
"Schuldenerlass als Ei des Kolumbus?"
5. Dezember 2012. FRANKFURT (Börse Frankfurt). Kommt nach dem PSI jetzt der OSI? In der Eurokrise gibt es inzwischen so viele Abkürzungen, dass sich auch besser Informierte kaum mehr auskennen. Was gemeint ist: Kommt nach dem Schuldenerlass Griechenlands durch private Gläubiger (dem PSI = Private Sector Involvement) nun vielleicht ein Schuldenerlass durch öffentliche Gläubiger (OSI = Official Sector Involvement)? Der Internationale Währungsfonds hat vor Kurzem einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Deutschland hat sich dagegen ausgesprochen und hat bisher mit Erfolg verhindert, dass das Thema offiziell auf die Tagesordnung kommt. Aber früher oder später wird sich die Diskussion nicht vermeiden lassen. Ist ein OSI eine sinnvolle Lösung?
Lesen Sie auch
Grundsätzlich ist ein Schuldenschnitt in einer rechtsstaatlichen Ordnung ein Fremdkörper. Der Gläubiger muss darauf vertrauen, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten bedient. Eine Insolvenz
muss die absolute Ausnahme sein.
Die Eurokrise ist freilich eine solche Ausnahme. Griechenland ist nicht mehr in der Lage, Zinsen und Tilgungen auf seine Verbindlichkeiten zu bezahlen. Auf den ersten Blick ist ein
Schuldenerlass in einer solchen Situation das Ei des Kolumbus. Der Schuldner kann wieder von Null anfangen (oder von fast Null, wenn nicht alle Verbindlichkeiten gestrichen werden). Das
erleichtert vieles. Die Gläubiger verlieren zwar viel Geld. Es ist aber eine einmalige Aktion. Sie müssen für die Zukunft also nicht ein Fass ohne Boden befürchten. Die Steuerzahler wissen wie
teuer die Sache wird. Sie können abwägen, ob ihnen der Euro das wert ist oder ob sie lieber ein Ende mit Schrecken wollen. Schließlich: Ein Verzicht bei den öffentlichen Schulden ist das
logische Pendant zum Erlass der privaten Schulden. Es ist nicht einzusehen, dass ausgerechnet bei der Rettung des Euros die öffentlichen Gläubiger Griechenlands außen vor bleiben sollen.
Es sind diese Gründe, die dazu geführt haben, dass das Instrument Schuldenschnitt gar nicht so selten angewandt wird. Im privaten Geschäftsverkehr gibt es die Insolvenz für Unternehmen und für
Privathaushalte. Auf Länderebene wurden häufiger Schulden der Entwicklungsländer im Rahmen der Entwicklungshilfe gestrichen. Im Londoner Schuldenabkommen wurde Deutschland 1953 ein Teil seiner
Vorkriegsschulden erlassen.