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    ROUNDUP  861  0 Kommentare Vermittlungsausschuss berät über Entlastung für Versicherer

    BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder ringen weiter um einen Kompromiss zu den geplanten Erleichterungen für Versicherungskonzerne. Vor Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am Dienstagabend in Berlin zeichnete sich noch keine Lösung ab. Die Länder hatten Pläne der schwarz-gelben Koalition zunächst gestoppt, mit denen Lebensversicherer angesichts extrem niedriger Zinsen entlastet werden sollen.

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    Nach den Plänen von Union und FDP sollen Versicherer die hälftige Beteiligung ausscheidender Kunden an nicht realisierten Gewinnen auf Staatsanleihen senken können. Durch die geringere Ausschüttung dieser sogenannten Bewertungsreserven erhalten Kunden teils spürbar weniger. Hintergrund ist, dass Lebensversicherer angesichts der Niedrigzinsphase im Zuge der Euro-Staatsschuldenkrise auf Dauer Probleme haben, die zugesicherten Erträge auch zu erwirtschaften.

    Aus Sicht der Länder sollten diese Belastungen aber nicht einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden. Die Bundesregierung schlägt eine Härtefallregelung vor, nach der die Absenkung der Ausschüttung gedeckelt wird. Geplant war zuletzt, dass Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an den Bewertungsreserven nur um bis zu fünf Prozent kappen dürfen. Nur in Einzelfällen könne diese Schwelle überschritten werden.

    Durch den Konflikt liegt auch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben für sogenannte Unisex-Tarife auf Eis. Sowohl die Versicherungswirtschaft als auch die Finanzaufsicht BaFin hatten aber klargestellt, dass ungeachtet dessen seit 21. Dezember 2012 keine Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen.

    Aus Verhandlungskreisen verlautete, womöglich werde die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven vom übrigen Gesetzespaket abgetrennt. Dann wäre der Weg frei zumindest für das sogenannte Sepa-Begleitgesetz für Banküberweisungen in Europa sowie die gesetzliche Umsetzung des Unisex-Urteils.

    Beraten wird im Vermittlungsausschuss auch über die Forderung der Länder, die inländische Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus Streubesitz bis zur Beteiligung von zehn Prozent abzuschaffen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die EuGH-Richter hatten moniert, dass inländische Unternehmen Streubesitzdividenden im Gegensatz zu ausländischen Aktionären steuerfrei kassieren.

    Streubesitzdividenden, die an ausländische Unternehmen gezahlt werden, sollen nach den bisherigen Gesetzesplänen steuerfrei sein. Diese Lösung zur Umsetzung des Urteils belastet den Fiskus bis 2016 nach früheren Angaben mit mehr als vier Milliarden Euro. Bund und Länder müssten sich die Kosten teilen. Der Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf aber ab.

    Aus Sicht der Länder sollte angesichts leerer Kassen die Vergünstigung sowohl für deutsche als auch ausländische Firmen wegfallen. Die Ungleichbehandlung würde so ohne größere Steuermindereinnahmen beseitigt. Die Wirtschaft warnt hingegen vor zusätzlichen Steuerlasten. Erwartet wird, dass Bund und Länder zunächst eine Arbeitsgruppe vereinbaren./sl/DP/jha




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