Prokon - Genussrechte

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    Prokon: Anlagen und Genussrechte im Visier der Schnäppchenjäger

    Am 22. Januar 2014 erfolgte das bittere Erwachen vieler Prokon-Anleger. 95 Prozent sollten sich zuvor zum Windkraftunternehmen erklären und ihre Genussrechte entweder nicht kündigen oder die Kündigung bis Oktober 2014 verschieben. Doch es entzogen mehr Anleger dem Unternehmen das Vertrauen. Folglich meldete Prokon-Chef Carsten Robertus Insolvenz beim Amtsgericht Itzehoe an. Anscheinend verfügt Prokon nicht über die erforderliche Liquidität, um das gekündigte Genussrechtkapital zu bedienen.

    In Liquiditätsprobleme können auch die Inhaber der Prokon-Genussrechte kommen, bangen sie doch zu Recht um ihr Geld. Das eingeleitete vorläufige Insolvenzverfahren kann einige Monate in Anspruch nehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin wird sich in dieser Zeit einen Überblick über das Unternehmen, die Unternehmenszahlen, die Vermögenswerte und die Bestandhaltigkeit Prokons machen. Auch sei noch nicht klar, ob aufgrund der nahezu ausschließlichen Finanzierung durch Genussrechte eine Insolvenz erklärt werden könne.

    Prokon-Anleger hängen in der Luft. Das ruft auch so mache Schnäppchenjäger auf den Plan, die sich zum einen für die Vermögenswerte des Unternehmens interessieren oder zum anderen für die Genussrechte der Prokon-Anleger. So der niederländische Hedgefonds EXchange Investors N.V. mit Sitz in Dubai, der die Genussrechte verkaufswilliger Anleger im Visier hat. Derzeit sei allerdings noch unklar, mit welchem Prozentsatz die Prokon-Investoren rechnen können. Dies lasse sich erst nach ersten Schätzungen des Insolvenzverwalters kalkulieren, so Frank Scheunert, Vorstand der EXchange Investors, gegenüber wallstreet:online. Dann könne den Prokon-Anlegern ein konkretes Angebot unterbreitet werden. Die aufgekauften Genussrechte will EXchange Investors nachfolgend gegenüber der Prokon-Insolvenzmasse anmelden. Es steht allerdings zu bezweifeln, dass sich die Privatanleger viel Hoffnung auf einen guten Schnitt machen können. Sie sollten im Vorfeld alle Optionen in Erwägung ziehen und sich – zum Beispiel über eine Interessengemeinschaft – informieren und ihre Interessen bündeln.

    Ein Problem von Genussrechten ist ihre mangelnde Fungibilität. Mit Genussrechten beteiligen sich Anleger zwar an dem Unternehmen, doch ohne Stimmrecht und ohne Handelbarkeit der Papiere an den klassischen Börsen. Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters, bereiten inzwischen Online-Broker den Handel mit Prokon-Genussrechten vor.

    Über 75.000 Anleger haben gut 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten in die Prokon Regenerative Energien GmbH investiert. Laut nicht testiertem Jahresabschluss hat Prokon im Jahr 2012 bei einem Umsatz von ca. 410 Millionen Euro, einen Verlust in Höhe von rund 171 Millionen Euro eingefahren. Der operative Gewinn lag bei 37 Millionen Euro. Bei Herausrechnung des Genussrechtskapitals hatte Prokon eine negative Eigenkapitalquote von sieben Prozent.


     

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