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    EANS-News  365  0 Kommentare OMV Aktiengesellschaft / Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz - Seite 3


    Leistungskriterien ermittelten Bonusaktien. Die Übertragung der
    endgültigen Bonusaktien erfolgt auf Basis einer individuellen
    Vereinbarung mit dem jeweiligen Teilnehmer in Form von Aktien oder in
    bar. Diese Aktien stehen zur freien Verfügung des Teilnehmers.

    Die Anzahl der Aktien pro Leistungskriterium wird anhand des
    Prozentsatzes berechnet, zu dem das jeweilige Leistungskriterium
    erreicht wurde. Das Minimum an Bonusaktien pro Leistungskriterium
    beträgt 0 % der pro Leistungskriterium zugeordneten Aktienanzahl. Das
    Maximum an Bonusaktien pro Leistungskriterium beträgt 200 % der pro
    Leistungskriterium zugeordneten Aktienanzahl. Über alle Bonusaktien
    wird die Bandbreite mit 25% bzw. 175% der ihnen im Jahr 2011
    zugeordneten Aktienzahl festgelegt.

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    Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige interne und externe
    Wertschöpfung ab und lauten wie folgt:

    - 30%: Absoluter TSR (Total Shareholder Return).

    - 30%: Absoluter EVA (Economic Value Added): Kumulatives
    3-Jahres-Gesamtziel.

    - 30%: Absoluter EPS (Earnings Per Share): Durchschnittliches
    3-Jahres-Ziel, die Leistungsberechnung erfolgt durch Vergleich des
    durchschnittlichen EPS innerhalb des Leistungszeitraums.

    - 10%: Absolute "Safety Performance": Durchschnittliches
    3-Jahres-Ziel.

    Im Jahr 2011 wurden die konkreten Leistungskriterien für den
    Leistungszeitraum (1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2013)
    festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt. Einmal festgelegte
    Leistungskriterien durften nicht mehr geändert werden.

    Aktienübertragung/Auszahlung

    Die Teilnehmer erhalten die Bonusaktien in Form von Aktien oder
    Barzahlung.

    Bereits zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung mit dem jeweiligen
    Teilnehmer wurde auf Basis einer individuellen Vereinbarung
    festgelegt, ob der Teilnehmer den Gegenwert der Bonusaktien in bar
    über sieben gleich hohe Teilbeträge oder auf einmal in bar
    (netto nach Abzug der Steuern und Abgaben) ausbezahlt bekommt.
    Jene Teilnehmer, mit denen eine Einmalauszahlung in bar
    vereinbart wurde, haben bis 15. März 2014 die Möglichkeit sich
    dafür zu entscheiden, anstelle der Barauszahlung die ermittelte
    Anzahl an Bonusaktien durch Übertragung in ein persönliches
    Depot zu beziehen (netto nach Abzug der Steuern und Abgaben). Der
    Bar-Auszahlungsbetrag wird anhand des Schlusskurses der OMV- Aktie
    am Anspruchstag (31. März 2014) berechnet.

    Falls die Genehmigung durch den Aufsichtsrat am Anspruchstag
    oder früher erfolgt, wird die Aktienübertragung am auf den
    Anspruchstag folgenden Geschäftstag durchgeführt, andernfalls
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