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OMV Aktiengesellschaft / Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 171 Abs 1 und 153 Abs 4 Aktiengesetz - Seite 3
Leistungskriterien ermittelten Bonusaktien. Die Übertragung der
endgültigen Bonusaktien erfolgt auf Basis einer individuellen
Vereinbarung mit dem jeweiligen Teilnehmer in Form von Aktien oder in
bar. Diese Aktien stehen zur freien Verfügung des Teilnehmers.
Die Anzahl der Aktien pro Leistungskriterium wird anhand des
Prozentsatzes berechnet, zu dem das jeweilige Leistungskriterium
erreicht wurde. Das Minimum an Bonusaktien pro Leistungskriterium
beträgt 0 % der pro Leistungskriterium zugeordneten Aktienanzahl. Das
Maximum an Bonusaktien pro Leistungskriterium beträgt 200 % der pro
Leistungskriterium zugeordneten Aktienanzahl. Über alle Bonusaktien
wird die Bandbreite mit 25% bzw. 175% der ihnen im Jahr 2011
zugeordneten Aktienzahl festgelegt.
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Die Leistungskriterien zielen auf nachhaltige interne und externe
Wertschöpfung ab und lauten wie folgt:
- 30%: Absoluter TSR (Total Shareholder Return).
- 30%: Absoluter EVA (Economic Value Added): Kumulatives
3-Jahres-Gesamtziel.
- 30%: Absoluter EPS (Earnings Per Share): Durchschnittliches
3-Jahres-Ziel, die Leistungsberechnung erfolgt durch Vergleich des
durchschnittlichen EPS innerhalb des Leistungszeitraums.
- 10%: Absolute "Safety Performance": Durchschnittliches
3-Jahres-Ziel.
Im Jahr 2011 wurden die konkreten Leistungskriterien für den
Leistungszeitraum (1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2013)
festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt. Einmal festgelegte
Leistungskriterien durften nicht mehr geändert werden.
Aktienübertragung/Auszahlung
Die Teilnehmer erhalten die Bonusaktien in Form von Aktien oder
Barzahlung.
Bereits zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung mit dem jeweiligen
Teilnehmer wurde auf Basis einer individuellen Vereinbarung
festgelegt, ob der Teilnehmer den Gegenwert der Bonusaktien in bar
über sieben gleich hohe Teilbeträge oder auf einmal in bar
(netto nach Abzug der Steuern und Abgaben) ausbezahlt bekommt.
Jene Teilnehmer, mit denen eine Einmalauszahlung in bar
vereinbart wurde, haben bis 15. März 2014 die Möglichkeit sich
dafür zu entscheiden, anstelle der Barauszahlung die ermittelte
Anzahl an Bonusaktien durch Übertragung in ein persönliches
Depot zu beziehen (netto nach Abzug der Steuern und Abgaben). Der
Bar-Auszahlungsbetrag wird anhand des Schlusskurses der OMV- Aktie
am Anspruchstag (31. März 2014) berechnet.
Falls die Genehmigung durch den Aufsichtsrat am Anspruchstag
oder früher erfolgt, wird die Aktienübertragung am auf den
Anspruchstag folgenden Geschäftstag durchgeführt, andernfalls
Wertschöpfung ab und lauten wie folgt:
- 30%: Absoluter TSR (Total Shareholder Return).
- 30%: Absoluter EVA (Economic Value Added): Kumulatives
3-Jahres-Gesamtziel.
- 30%: Absoluter EPS (Earnings Per Share): Durchschnittliches
3-Jahres-Ziel, die Leistungsberechnung erfolgt durch Vergleich des
durchschnittlichen EPS innerhalb des Leistungszeitraums.
- 10%: Absolute "Safety Performance": Durchschnittliches
3-Jahres-Ziel.
Im Jahr 2011 wurden die konkreten Leistungskriterien für den
Leistungszeitraum (1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2013)
festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt. Einmal festgelegte
Leistungskriterien durften nicht mehr geändert werden.
Aktienübertragung/Auszahlung
Die Teilnehmer erhalten die Bonusaktien in Form von Aktien oder
Barzahlung.
Bereits zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung mit dem jeweiligen
Teilnehmer wurde auf Basis einer individuellen Vereinbarung
festgelegt, ob der Teilnehmer den Gegenwert der Bonusaktien in bar
über sieben gleich hohe Teilbeträge oder auf einmal in bar
(netto nach Abzug der Steuern und Abgaben) ausbezahlt bekommt.
Jene Teilnehmer, mit denen eine Einmalauszahlung in bar
vereinbart wurde, haben bis 15. März 2014 die Möglichkeit sich
dafür zu entscheiden, anstelle der Barauszahlung die ermittelte
Anzahl an Bonusaktien durch Übertragung in ein persönliches
Depot zu beziehen (netto nach Abzug der Steuern und Abgaben). Der
Bar-Auszahlungsbetrag wird anhand des Schlusskurses der OMV- Aktie
am Anspruchstag (31. März 2014) berechnet.
Falls die Genehmigung durch den Aufsichtsrat am Anspruchstag
oder früher erfolgt, wird die Aktienübertragung am auf den
Anspruchstag folgenden Geschäftstag durchgeführt, andernfalls
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