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    UBM Realitätenentwicklung AG  826  0 Kommentare Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2



    HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG DURCH AKTIONÄRE Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser außerordentlichen Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 27. Dezember 2014 der Gesellschaft an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, z.H. Herrn Dir. Rolf Petersen, oder per E-Mail, jedoch ausschließlich mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs 1 SigG, an office.km@ubm.at oder per SWIFT an GIBAATWGGMS, Message type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000815402 bzw. AT 0000A19LL9 für jene Aktien, die in der Nachfrist des Pflichtangebots zur GZ 2014/3/5 zum Erwerb eingereicht wurden, im Text, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Depotbestätigung weiter unten verwiesen.

    BESCHLUSSVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN ZU DER TAGESORDNUNG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Jänner 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an 050 626 99 99 72 vom Inland bzw. +43 50626 99 99 72 vom Ausland oder an der Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, z.H. Herrn Dir. Rolf Petersen, oder per E-Mail an office.km@ubm.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
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    UBM Realitätenentwicklung AG Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 - UBM Realitätenentwicklung Aktiengesellschaft Wien FN 100059 x ISIN AT0000815402, ISIN AT0000A19LL9Einberufung der außerordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zuraußerordentlichen Hauptversammlung …

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