GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
German judge sentenced the Santander Bank. The Bank must pay damages of a failed wealth management with oben-ended property funds.
(DGAP-Media / 17.12.2014 / 14:32)
Das Hamburger Landgericht stellte klar, dass die Bank den beiden Kunden aus
einer sicherheitsorientierten Vermögensverwaltung mit der Anlagestrategie
Portfolio Kapitalerhalt die Schäden ersetzen und das Portfolio auffüllen
muss (LG Hamburg, 330 O 450/12, rechtskräftig).
Das Ehepaar hatte aus einem Hausverkauf Liquidität und wollte das Geld
möglichst sicher anlegen. Sie sagten dem Berater der SEB Bank AG, dass sie
nichts verlieren wollen. Das war ihnen wichtig, weil sie das Geld im
Ruhestand für den Kauf eines kleinen Weinguts nutzen wollten. Der Berater
empfahl eine Vermögensverwaltung des Typs Kapitalerhalt und sicherte den
beiden Betroffenen zu, dass die Bank das eingesetzte Kapital und die
zwischenzeitlichen Gewinne aus der Veranlagung des Vermögens erhält und und
sofort auszahlt, wenn die Kunden das Geld benötigen.
Daraufhin schlossen sie die Vermögensverwaltungsverträge ab. Sie wählten
das Protfolio Kapitalerhalt, vereinbarten in den Anlagerichtlinien zu den
Verträgen, dass die Gelder ausschließlich in Rentenwerte investiert werden
sollen. Das Geld wurde von der Bank aber nur geparkt. Sie kaufte eine paar
Anteile an offenen Immobilienfonds und ließ sie liegen; die
Marktwentwicklungen wurden nicht berücksichtigt. Einige der Fonds wurde
wegen des dramatischen Preisverfalls ausländischer Immobilien durch die
Subprime-Krise geschlossen und erst zwei Jahre später mit drastischen
Verlusten wieder gehandelt. Und ganz brisant: Einer der Fonds war ein
Hausprodukt, der schon geschlossen worden war, als die Bank den für die
Anleger kaufte.
Das ahnten die Eheleute nicht. Nachdem sie das passende Objekt gefunden
hatten und kaufen wollten, kündigten sie die Verträge und forderten von der
Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG, der Santander Bank als
Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG (Santander) das Geld.
Aber die Santander zahlte nicht. Sie ignorierte die Kündigung und wollte
die Verluste aus den Liquidationen der Immobilienfonds auf das Ehepaar
abwälzen.
Sie fühlten sich betrogen. Das ließen sie nicht zu. Sie wandten sich an den
auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Anlegeranwalt
Matthias Gröpper: "Ich fand das Verhalten der Bank dreist. Die Sache war
klar. Die Bank musste zahlen. Und hat sich mit scheinheiligen Argumenten
verteidigt." Der GRÖPPER KÖPKE (www. bankrecht24.de) Rechtsanwalt klagte
die Forderungen der Anleger, rund EUR 1,8 Mio., ein. Jetzt bekamen die
Anleger Recht. Das Hamburger Landgericht verurteilte die Bank. Die
Richterin ging davon aus, dass die Bank den Anlegern eine
Kapitalerhaltgarantie zugesichert hatte. Sie durfte den Anlegern nicht die
verlustträchtigen Wertepapiere aushändigen, sondern musste ihnen alles,
auch die Buchgewinne, zurückzahlen.
Das scheint kein Einzelfall zu sein. In den letzten Monaten haben sich
mehrere betroffene Kunden bei den GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten gemeldet.
Die Hamburger Anlegeranwälte raten deshalb allen Santander Kunden, die
Verträge durch einen auf das Bank- und Kapitalamarktrecht spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
End of Media Release
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Issuer: GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Key word(s): Finance
17.12.2014 Dissemination of a Press Release, transmitted by DGAP - a
service of EQS Group AG.
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das Protfolio Kapitalerhalt, vereinbarten in den Anlagerichtlinien zu den
Verträgen, dass die Gelder ausschließlich in Rentenwerte investiert werden
sollen. Das Geld wurde von der Bank aber nur geparkt. Sie kaufte eine paar
Anteile an offenen Immobilienfonds und ließ sie liegen; die
Marktwentwicklungen wurden nicht berücksichtigt. Einige der Fonds wurde
wegen des dramatischen Preisverfalls ausländischer Immobilien durch die
Subprime-Krise geschlossen und erst zwei Jahre später mit drastischen
Verlusten wieder gehandelt. Und ganz brisant: Einer der Fonds war ein
Hausprodukt, der schon geschlossen worden war, als die Bank den für die
Anleger kaufte.
Das ahnten die Eheleute nicht. Nachdem sie das passende Objekt gefunden
hatten und kaufen wollten, kündigten sie die Verträge und forderten von der
Rechtsnachfolgerin der SEB Bank AG, der Santander Bank als
Zweigniederlassung der Santander Consumer Bank AG (Santander) das Geld.
Aber die Santander zahlte nicht. Sie ignorierte die Kündigung und wollte
die Verluste aus den Liquidationen der Immobilienfonds auf das Ehepaar
abwälzen.
Sie fühlten sich betrogen. Das ließen sie nicht zu. Sie wandten sich an den
auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Anlegeranwalt
Matthias Gröpper: "Ich fand das Verhalten der Bank dreist. Die Sache war
klar. Die Bank musste zahlen. Und hat sich mit scheinheiligen Argumenten
verteidigt." Der GRÖPPER KÖPKE (www. bankrecht24.de) Rechtsanwalt klagte
die Forderungen der Anleger, rund EUR 1,8 Mio., ein. Jetzt bekamen die
Anleger Recht. Das Hamburger Landgericht verurteilte die Bank. Die
Richterin ging davon aus, dass die Bank den Anlegern eine
Kapitalerhaltgarantie zugesichert hatte. Sie durfte den Anlegern nicht die
verlustträchtigen Wertepapiere aushändigen, sondern musste ihnen alles,
auch die Buchgewinne, zurückzahlen.
Das scheint kein Einzelfall zu sein. In den letzten Monaten haben sich
mehrere betroffene Kunden bei den GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten gemeldet.
Die Hamburger Anlegeranwälte raten deshalb allen Santander Kunden, die
Verträge durch einen auf das Bank- und Kapitalamarktrecht spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
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Key word(s): Finance
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