checkAd

    Teak Holz International AG  1116  0 Kommentare Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Februar 2015 - Seite 3



    Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärs-eigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor Relations/Hauptversammlung.

    Fragen deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Martin Steiner, oder per Telefax an +43 (0)732 908 909-97 oder per E-Mail an steiner@teak-ag.com.

    Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat; diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben).

    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG):

    Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung der Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 01.02.2015, 24:00 Uhr, Wiener Zeit. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 06.02.2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

    Per Telefax: +43(0)18900-500-76 Per E-Mail: anmeldung.teakholz@hauptversammlung.at (wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist) Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Teak HV, Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0TEAKHOLZ8 im Text angeben)
    Seite 3 von 4




    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    Teak Holz International AG Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Februar 2015 - Seite 3 TEAK HOLZ INTERNATIONAL AGmit dem Sitz in Wien, FN 271414 p ISIN: AT0TEAKHOLZ8EINLADUNGzu der am Mittwoch, 11. Februar 2015 um 10:00 Uhr im "Haus der Industrie", Großer Festsaal, Schwarzenbergplatz 4, A-1031 Wien, stattfindendenaußerordentlichen …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer