Versicherer
Airlines haften unabhängig vom Verschulden der Piloten
BERLIN (dpa-AFX) - Fluggesellschaften haften bei Unglücken unabhängig vom Verschulden der Piloten. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. "Die Fluggesellschaft ist im Rahmen des Montrealer Übereinkommens unabhängig vom Verschulden zu einer Entschädigung von bis zu 141 000 Euro verpflichtet", sagte GDV-Sprecherin Kathrin Jarosch der Deutschen Presse-Agentur. Dies gelte auch, wenn das Flugunglück absichtlich herbeigeführt worden sei. Werde nachgewiesen, dass die Airline das Unglück verschuldet habe, dann hafte sie unbegrenzt.
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Die Haftpflichtversicherung decke die Schäden ab, die Passagiere während des Fluges erlitten, und sie decke auch die Schadenersatzansprüche der Angehörigen ab. Dazu gehörten etwa Unterhaltspflichten für die Hinterbliebenen als auch die Kosten für die Beerdigung. Die Höhe der Ansprüche hänge von den Lebensumständen der Opfer ab, sie sei nicht pauschal bezifferbar. Nicht der Pilot sei im Grunde genommen versichert, sondern die Fluggesellschaft, erklärte die GDV-Sprecherin./bbi/DP/stb