BIOTEST
Kursdesaster nach neuer Studie – Präparat verfehlt Wirkung
Im März konnte die Aktie der Biotest AG noch aus einem Dreieck nach oben ausbrechen und kurzfristig steigende Kurse vermelden. In Folge allerdings setzten Gewinnmitnahmen ein und auch der seit November 2014 gültige Aufwärtstrend wurde verlassen. Die Aktie seitdem stabil – bis zum heutigen Tag. Mit der Meldung, dass die Phase IIb Studie mit Tregalizumab (BT-061) bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer rheumatoider Arthritis den primären Endpunkt nicht erreicht hat und somit ein möglicher Einmalaufwand bis zu €30 Mio. fällig werden könnte, falls die Entwicklung des Präparats eingestellt wird, rauscht die Aktie in die Tiefe.
Kursziele nach unten sind hierbei nicht wirklich ableitbar. Unterstützung bietet das Oktobertief bei ca. 70,50 Euro sowie zuvor die Marke von ca. 75 Euro. Widerstände hingegen dürfen bei ca. 82 und 86 Euro angenommen werden. Da die Aktie heute deutlich ab verkauft wird, sollten Erholungen eher zum Anlass genommen werden, die Aktie an den Widerständen zu verkaufen. Normal wäre eine Gegenreaktion bis max. 85/86 Euro in den kommenden Tagen. Ein Fall hingegen auch unter ca. 74 Euro dürfte eher zu einem Test des Oktobertiefs führen.
Achten Sie allerdings auch auf andere Biotech-Werte. Der heutige Kurssturz bei Biotest darf als Warnung gelten, wie schnell sich vermeintliche Hoffnungsträger in Luft auflösen.
Tageskerzen – Biotest AG
Nach Bruch des Aufwärtstrends war die Aktie angeschlagen, heute ein Kurssturz. Gegenbewegungen dürften ab verkauft werden.
Ihr Stefan Salomon
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Chartanalyst wallstreet-online.de
Hinweis: Die Analyse wurde von Stefan Salomon mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit der in der Analyse enthaltenen Aussagen, Prognosen und Angaben wird jedoch keine Gewähr übernommen. Der Inhalt dient lediglich der Information und beinhaltet keine Vermögensberatung und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von CFD, Aktien oder anderen Finanzprodukten.Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Erklärung nach §34b Abs 1 WPHG: Der Autor erklärt, dass er im Besitz von Finanzinstrumenten sein kann, auf die sich einzelne Analysen beziehen. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Charts: guidants.com