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    DGAP-News  376  0 Kommentare IMMOFINANZ gibt bekannt, die 85%-Schwelle im Umtauschangebot überschritten zu haben


    DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Anleihe
    IMMOFINANZ gibt bekannt, die 85%-Schwelle im Umtauschangebot
    überschritten zu haben

    04.09.2015 / 08:22

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    NICHT BESTIMMT FÜR DIE VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
    KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN UND JEDER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE
    EINLADUNG ZUM INCENTIVIERTEN UMTAUSCH DER WERTPAPIERE VERBOTEN IST


    Unter Bezug auf die Ad hoc-Meldung vom 1. September 2015 der IMMOFINANZ AG
    ("IMMOFINANZ") zur Einladung zur Legung von Umtauschangeboten (die
    "Einladung") für die EUR 375 Umtauschanleihe in BUWOG AG Aktien (die
    "Anleihe"), gibt IMMOFINANZ bekannt, dass per 3. September 2015, 17 Uhr,
    Wiener Zeit (das Early Bird Ablaufdatum), Anleihegläubiger mit einem
    Nominalvolumen von mehr als 85% der Anleihe diese Einladung angenommen
    haben.


    Disclaimer

    Die hierin genannten Wertpapiere werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act
    1933 in der geltenden Fassung (der "U.S. Securities Act") oder sonstigem
    U.S. Wertpapierrecht registriert und dürfen ohne Registrierung oder
    Vorliegen einer Ausnahme von den Registrierungspflichten gemäß dem U.S.
    Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder
    verkauft werden.

    Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in irgendeiner
    Rechtsordnung. Diese Ankündigung stellt kein Angebot zum Kauf oder zur
    Zeichnung und keine Einladung zur Angebotsstellung zum Verkauf von
    Wertpapieren dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und
    der Verkauf der genannten Wertpapiere sind in bestimmten Rechtsordnungen
    möglicherweise gesetzlich eingeschränkt. Alle Personen, die diese
    Mitteilung lesen, sollten sich darüber informieren und diese Beschränkungen
    einhalten.

    Mit gewissen Ausnahmen dürfen die hierin genannten Wertpapiere nicht in
    Australien, Kanada oder Japan oder zu Gunsten einer dort ansässigen Person
    oder solchen Staatsbürgers angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und
    der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß
    australischem, kanadischem oder japanischem Wertpapierrecht registriert.

    Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass es weder ein
    öffentliches Angebot im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab, noch ein
    öffentliches Angebot der Wertpapiere geben wird. Im Zusammenhang mit der
    hier erwähnten Transaktion wurde und wird kein gebilligter Prospekt
    erstellt. Diese Mitteilung und jedes Angebot von Wertpapieren, sofern es
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