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IMMOFINANZ gibt bekannt, die 85%-Schwelle im Umtauschangebot überschritten zu haben
DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Anleihe
IMMOFINANZ gibt bekannt, die 85%-Schwelle im Umtauschangebot
überschritten zu haben
04.09.2015 / 08:22
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NICHT BESTIMMT FÜR DIE VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN UND JEDER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE
EINLADUNG ZUM INCENTIVIERTEN UMTAUSCH DER WERTPAPIERE VERBOTEN IST
Unter Bezug auf die Ad hoc-Meldung vom 1. September 2015 der IMMOFINANZ AG
("IMMOFINANZ") zur Einladung zur Legung von Umtauschangeboten (die
"Einladung") für die EUR 375 Umtauschanleihe in BUWOG AG Aktien (die
"Anleihe"), gibt IMMOFINANZ bekannt, dass per 3. September 2015, 17 Uhr,
Wiener Zeit (das Early Bird Ablaufdatum), Anleihegläubiger mit einem
Nominalvolumen von mehr als 85% der Anleihe diese Einladung angenommen
haben.
Disclaimer
Die hierin genannten Wertpapiere werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act
1933 in der geltenden Fassung (der "U.S. Securities Act") oder sonstigem
U.S. Wertpapierrecht registriert und dürfen ohne Registrierung oder
Vorliegen einer Ausnahme von den Registrierungspflichten gemäß dem U.S.
Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder
verkauft werden.
Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in irgendeiner
Rechtsordnung. Diese Ankündigung stellt kein Angebot zum Kauf oder zur
Zeichnung und keine Einladung zur Angebotsstellung zum Verkauf von
Wertpapieren dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und
der Verkauf der genannten Wertpapiere sind in bestimmten Rechtsordnungen
möglicherweise gesetzlich eingeschränkt. Alle Personen, die diese
Mitteilung lesen, sollten sich darüber informieren und diese Beschränkungen
einhalten.
Mit gewissen Ausnahmen dürfen die hierin genannten Wertpapiere nicht in
Australien, Kanada oder Japan oder zu Gunsten einer dort ansässigen Person
oder solchen Staatsbürgers angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und
der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß
australischem, kanadischem oder japanischem Wertpapierrecht registriert.
Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass es weder ein
öffentliches Angebot im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab, noch ein
öffentliches Angebot der Wertpapiere geben wird. Im Zusammenhang mit der
hier erwähnten Transaktion wurde und wird kein gebilligter Prospekt
erstellt. Diese Mitteilung und jedes Angebot von Wertpapieren, sofern es
NICHT BESTIMMT FÜR DIE VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,
KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN UND JEDER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EINE
EINLADUNG ZUM INCENTIVIERTEN UMTAUSCH DER WERTPAPIERE VERBOTEN IST
Unter Bezug auf die Ad hoc-Meldung vom 1. September 2015 der IMMOFINANZ AG
("IMMOFINANZ") zur Einladung zur Legung von Umtauschangeboten (die
"Einladung") für die EUR 375 Umtauschanleihe in BUWOG AG Aktien (die
"Anleihe"), gibt IMMOFINANZ bekannt, dass per 3. September 2015, 17 Uhr,
Wiener Zeit (das Early Bird Ablaufdatum), Anleihegläubiger mit einem
Nominalvolumen von mehr als 85% der Anleihe diese Einladung angenommen
haben.
Disclaimer
Die hierin genannten Wertpapiere werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act
1933 in der geltenden Fassung (der "U.S. Securities Act") oder sonstigem
U.S. Wertpapierrecht registriert und dürfen ohne Registrierung oder
Vorliegen einer Ausnahme von den Registrierungspflichten gemäß dem U.S.
Securities Act in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder
verkauft werden.
Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in irgendeiner
Rechtsordnung. Diese Ankündigung stellt kein Angebot zum Kauf oder zur
Zeichnung und keine Einladung zur Angebotsstellung zum Verkauf von
Wertpapieren dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und
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einhalten.
Mit gewissen Ausnahmen dürfen die hierin genannten Wertpapiere nicht in
Australien, Kanada oder Japan oder zu Gunsten einer dort ansässigen Person
oder solchen Staatsbürgers angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und
der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß
australischem, kanadischem oder japanischem Wertpapierrecht registriert.
Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass es weder ein
öffentliches Angebot im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab, noch ein
öffentliches Angebot der Wertpapiere geben wird. Im Zusammenhang mit der
hier erwähnten Transaktion wurde und wird kein gebilligter Prospekt
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