Cum-Ex Cum-Cum
Dividendenstripping - Es geht um Milliarden, doch nun soll Schluss sein!
Dividendenstripping - kleines Wort mit großer Wirkung. Die sogenannten Cum-Ex / Cum-Cum Geschäfte zählen zu den wohl größten Steuerskandalen in der Geschichte der Bundesrepublik. Jahrelang nutzten Banken und Investoren im in- und Ausland eine rechtliche Lücke rund um die Dividendenauszahlung von Aktien.
Nun soll mit dem milliardenschweren Steuerschlupfloch Schluss sein. Das Bundesfinanzministerium plant eine Änderung des Investmentsteuergesetzes, so dass ausländische Investoren nicht länger die Kapitalertragsteuer umgehen können, berichtet die „WirtschaftsWoche“. Doch wovon reden wir?
Zuerst mal: Dividendenstripping inländischer Akteure
Banken und Investoren nutzten jahrelang eine rechtliche Lücke rund um den Dividendenauszahlungstag von Aktien. Die Papiere wurden kurz vor Dividendenausschüttung leer verkauft und kurz nach Dividendentermin wieder gekauft. Sie fragen warum? Ganz einfach: Steuerersparnis. Die auf Dividenden fällige Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent wird bei der Ausschüttung der Dividende einbehalten. Der Aktionär bekommt eine Steuerbescheinigung und kann sich das Geld später vom Fiskus erstatten lassen.
Nun der Clou: Im Fall des Dividendenstrippings bekamen sowohl der „echte“ Inhaber als auch der Leerverkäufer eine solche Steuerbescheinigung, obwohl de facto nur ein Mal Steuern in Form der Kapitalertragssteuer gezahlt wurden. Allein in diesem Jahr könnten Anleger den deutschen Fiskus um rund fünf Milliarden Euro geprellt haben, schreibt die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf einer Schätzung des Finanzwissenschaftlers Christoph Spengel, zugleich wissenschaftlicher Berater von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.
Darum geht’s: Dividendenstripping mit ausländischen Akteuren
Ausländische Investoren bekommen anders als deutsche Anleger die Kapitalertragssteuer nicht erstattet. Was ist also hier der Trick? Die ausländischen Anleger verkaufen ihre Aktien vor dem Dividendenstichtag an ein deutsches Unternehmen bzw. eine deutsche Bank. Diese erhält die Dividende samt Steuerersparnis und gibt die Aktien danach wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück. Doch das Ganze hat einen Haken für die deutschen Partner: Anleger aus dem Ausland sind nicht an das deutsche Steuerrecht gebunden. Somit tragen die deutschen Partner das 100-prozentige Risiko für Steuerrückforderungen und Geldstrafen. Ihr Verdienst am Dividendenstripping? Zumeist eine kleine Prämie, doch auch das kann sich läppern. Mehr zum Thema Dividendenstripping zum Beispiel hier und hier oder auch hier.
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Aber nun Schluss damit... ein bisschen.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will nun den „Milliarden-Tricksereien“ einen kleinen Riegel vorschieben. Nach Informationen der „WirtschaftsWoche“, sollen inländische Anteilseigner die Aktien mindestens 45 Tage halten. Während dieser Zeit tragen sie das volle Risiko des Wertverlustes, bevor die Steuerfreiheit greift. Nach Informationen des Wirtschaftsblattes könnte das Gesetz - insofern es zu keinen langen Debatten im Parlament kommt - bereits zur neuen Divididensaison im Frühjahr kommenden Jahres greifen. Siehe auch: Cum-Ex-Geschäfte: Finanzbehörden blasen zur "Hetzjagd" - Geht's den Steuertricksern jetzt an den Kragen?