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    Falsche Widerrufsbelehrung  5790  0 Kommentare Lebensversicherung vor dem Aus – wann ist eine Rückabwicklung sinnvoll? - Seite 2

    Doch es gibt eine dritte Möglichkeit, dieses Minus zu vermeiden. Enthält Ihre Lebens- oder Rentenversicherung nämlich eine falsche Widerspruchsinformation, dann können Sie Ihren Versicherungsvertrag auch Jahre nach dem Abschluss noch widerrufen. In diesem Fall werden sie so gestellt, als hätten sie Lebensversicherung nie abgeschlossen. Das bedeutet zum einen, dass sie sämtliche Zahlungen zurück erhalten. Abzuziehen ist lediglich die Risikoprämie, die sie für den Todesfallschutz bezahlt haben sowie - falls vorhanden - der Schutz für eine Berufsunfähigkeit.

    Nicht abgezogen werden dürfen dagegen die Kosten der Versicherung für den Vertrieb und die Verwaltung ihrer Lebensversicherung. Dies hat der BGH im Juli 2015 klipp und klar entschieden. Damit werden sie bei einer Rückabwicklung allein aus diesem Grund deutlich besser gestellt als bei der Kündigung der Police. Doch es kommt noch deutlich besser: Denn der BGH hat auch entschieden, dass die Versicherung die von Ihnen eingezahlten Beiträge verzinsen muss.

    Juristen sprechen dabei von einer sogenannten Nutzungsentschädigung. Diese ist individuell je nach Versicherung zu berechnen. Es gilt also zu ermitteln, welche Rendite die jeweilige Versicherungsgesellschaft in ihrem Kapitaldeckungsstock und in ihrem Eigenkapital erzielt hat. Gerade bei Versicherungen wie der Allianz, die in der Vergangenheit hohe Gewinne erwirtschaftet haben, ergeben sich dabei sehr lukrative Nutzungsentschädigungen für die eingezahlten Beiträge. In der Praxis kann der von der Versicherung errechnete Rückkaufswert häufig verdoppelt oder verdreifacht werden.

    Auch für bereits gekündigte und von der Versicherung zurückgezahlte Versicherungsverträge ist ein nachträglicher Widerspruch noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. In diesem Fall haben sie die Chance auf eine stattliche Nachzahlung. Versicherungskunden sollten also prüfen ob eine Rückabwicklung in einen erheblichen Mehrwert im Vergleich zu einer Kündigung der Lebensversicherung bieten kann.

    Dabei gehen Sie wie folgt vor: Im ersten Schritt sollten Sie die Widerspruchsinformation Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung anwaltlich überprüfen lassen. Dies können Sie beispielsweise kostenlos bei der Interessengemeinschaft Widerruf tun. Unserer Erfahrung nach weisen weit mehr als die Hälfte aller Versicherungsverträge, die in den Jahren 1994 bis 2008 geschlossen worden, solche Fehler auf.

    Wird dabei festgestellt, dass der Versicherungsvertrag angreifbar ist, dann bekommen Sie ein Angebot für die weitere Vorgehensweise. Teilweise ist noch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung möglich, sodass Ihr Kostenrisiko sehr gering ist. Es ist von Versicherung zu Versicherung abhängig, ob die Rückabwicklung ohne großen Aufwand außergerichtlich möglich ist oder ob eine Klage nötig ist. 


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Falsche Widerrufsbelehrung Lebensversicherung vor dem Aus – wann ist eine Rückabwicklung sinnvoll? - Seite 2 Die Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung kostet den Versicherten in der Regel viel Geld. Denn der Rückkaufswert, den die Versicherung bietet, liegt nicht selten unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Deshalb sollte geprüft werden, ob eine Rückabwicklung möglich ist. Bei mehr als der Hälfte der Policen ist dies aufgrund falscher Widerrufsinformationen möglich.