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    DGAP-News  581  0 Kommentare 2G Energy AG begrüßt Inkrafttreten der KWK-G-Novelle 2016

    DGAP-News: 2G Energy AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
    2G Energy AG begrüßt Inkrafttreten der KWK-G-Novelle 2016

    12.01.2016 / 08:00
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    - Vorstand sieht Impulse für weiteren KWK-Ausbau in Deutschland

    - Contracting-Modelle werden attraktiver

    - 2G erweitert KWK-Informationsangebot mit KWK-Journal, Imagefilm und
    neuen Broschüren

    Heek, 12. Januar 2016 - Die 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9), einer der
    international führenden Hersteller von gasbetriebenen
    Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen, befürwortet die Verabschiedung des
    novellierten KWK-Gesetzes 2016 (KWK-G). Damit kehrt im deutschen Markt
    wieder die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit für die
    KWK-Branche zurück. Die Möglichkeiten, den Anteil der KWK-Anlagen an der
    Elektrizitäts- und Wärmeversorgung - bei Anwendung von passenden Konzepten
    und Produkten - weiter zu steigern, sind gegeben. Für 2G liegen im KWK-G im
    Wesentlichen Chancen. Mit seinen technologisch führenden, hocheffizienten
    KWK-Anlagen und Dienstleistungen rund um Service, Einsatzoptimierung in der
    Strombeschaffung sowie den Miet- und Leasingoptionen bietet 2G unter den
    neuen Rahmenbedingungen Energieversorgern und Energiedienstleistern
    (Contractoren) sowie für die Eigenversorgung von z.B. Industrie- und
    Gewerbebetrieben wirtschaftlich attraktive Lösungen an.

    Förderung für Netzeinspeisung von KWK-Strom steigt
    Das KWK-G 2016 ist planmäßig am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es
    spiegelt einen Paradigmenwechsel der Bundesregierung zum Strommarkt 2.0
    wider, der auch bei hohen Anteilen von erneuerbaren Energien eine sichere,
    kostengünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Strom u.a. über
    weiterentwickelte Regelleistungsmärkte, eine freie Preisbildung und
    Transparenz gewährleisten will. Das KWK-G stärkt die Einspeisung von
    Elektrizität in das öffentliche Netz über erhöhte Vergütungssätze (abhängig
    von der jeweiligen Leistungsklasse, s. Tabelle unten) und führt ab 2016 bei
    Anlagen ab 100 kW die verpflichtende Direktvermarktung ein. Beide
    Instrumente werden dazu beitragen, KWK-Anlagen über
    Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Stadtwerke stärker in den
    bedarfsorientierten Strommarkt zu integrieren.

    Contracting-Modelle wirtschaftlich wieder attraktiver
    Das KWK-G bietet mit der Novellierung auch wieder wirtschaftliche Chancen
    für Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren), die den mittels
    KWK-Kraftwerken erzeugten Strom etwa im Zuge der Versorgung von
    Gewerbegebieten, Mieterstrom und Quartierslösungen lokal in Kundenanlagen
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