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2G Energy AG begrüßt Inkrafttreten der KWK-G-Novelle 2016
DGAP-News: 2G Energy AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
2G Energy AG begrüßt Inkrafttreten der KWK-G-Novelle 2016
12.01.2016 / 08:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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2G Energy AG begrüßt Inkrafttreten der KWK-G-Novelle 2016
12.01.2016 / 08:00
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- Vorstand sieht Impulse für weiteren KWK-Ausbau in Deutschland
- Contracting-Modelle werden attraktiver
- 2G erweitert KWK-Informationsangebot mit KWK-Journal, Imagefilm und
neuen Broschüren
Heek, 12. Januar 2016 - Die 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9), einer der
international führenden Hersteller von gasbetriebenen
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen, befürwortet die Verabschiedung des
novellierten KWK-Gesetzes 2016 (KWK-G). Damit kehrt im deutschen Markt
wieder die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit für die
KWK-Branche zurück. Die Möglichkeiten, den Anteil der KWK-Anlagen an der
Elektrizitäts- und Wärmeversorgung - bei Anwendung von passenden Konzepten
und Produkten - weiter zu steigern, sind gegeben. Für 2G liegen im KWK-G im
Wesentlichen Chancen. Mit seinen technologisch führenden, hocheffizienten
KWK-Anlagen und Dienstleistungen rund um Service, Einsatzoptimierung in der
Strombeschaffung sowie den Miet- und Leasingoptionen bietet 2G unter den
neuen Rahmenbedingungen Energieversorgern und Energiedienstleistern
(Contractoren) sowie für die Eigenversorgung von z.B. Industrie- und
Gewerbebetrieben wirtschaftlich attraktive Lösungen an.
Förderung für Netzeinspeisung von KWK-Strom steigt
Das KWK-G 2016 ist planmäßig am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es
spiegelt einen Paradigmenwechsel der Bundesregierung zum Strommarkt 2.0
wider, der auch bei hohen Anteilen von erneuerbaren Energien eine sichere,
kostengünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Strom u.a. über
weiterentwickelte Regelleistungsmärkte, eine freie Preisbildung und
Transparenz gewährleisten will. Das KWK-G stärkt die Einspeisung von
Elektrizität in das öffentliche Netz über erhöhte Vergütungssätze (abhängig
von der jeweiligen Leistungsklasse, s. Tabelle unten) und führt ab 2016 bei
Anlagen ab 100 kW die verpflichtende Direktvermarktung ein. Beide
Instrumente werden dazu beitragen, KWK-Anlagen über
Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Stadtwerke stärker in den
bedarfsorientierten Strommarkt zu integrieren.
Contracting-Modelle wirtschaftlich wieder attraktiver
Das KWK-G bietet mit der Novellierung auch wieder wirtschaftliche Chancen
für Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren), die den mittels
KWK-Kraftwerken erzeugten Strom etwa im Zuge der Versorgung von
Gewerbegebieten, Mieterstrom und Quartierslösungen lokal in Kundenanlagen
- Contracting-Modelle werden attraktiver
- 2G erweitert KWK-Informationsangebot mit KWK-Journal, Imagefilm und
neuen Broschüren
Heek, 12. Januar 2016 - Die 2G Energy AG (ISIN DE000A0HL8N9), einer der
international führenden Hersteller von gasbetriebenen
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen, befürwortet die Verabschiedung des
novellierten KWK-Gesetzes 2016 (KWK-G). Damit kehrt im deutschen Markt
wieder die notwendige Rechts- und Investitionssicherheit für die
KWK-Branche zurück. Die Möglichkeiten, den Anteil der KWK-Anlagen an der
Elektrizitäts- und Wärmeversorgung - bei Anwendung von passenden Konzepten
und Produkten - weiter zu steigern, sind gegeben. Für 2G liegen im KWK-G im
Wesentlichen Chancen. Mit seinen technologisch führenden, hocheffizienten
KWK-Anlagen und Dienstleistungen rund um Service, Einsatzoptimierung in der
Strombeschaffung sowie den Miet- und Leasingoptionen bietet 2G unter den
neuen Rahmenbedingungen Energieversorgern und Energiedienstleistern
(Contractoren) sowie für die Eigenversorgung von z.B. Industrie- und
Gewerbebetrieben wirtschaftlich attraktive Lösungen an.
Förderung für Netzeinspeisung von KWK-Strom steigt
Das KWK-G 2016 ist planmäßig am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es
spiegelt einen Paradigmenwechsel der Bundesregierung zum Strommarkt 2.0
wider, der auch bei hohen Anteilen von erneuerbaren Energien eine sichere,
kostengünstige und umweltverträgliche Versorgung mit Strom u.a. über
weiterentwickelte Regelleistungsmärkte, eine freie Preisbildung und
Transparenz gewährleisten will. Das KWK-G stärkt die Einspeisung von
Elektrizität in das öffentliche Netz über erhöhte Vergütungssätze (abhängig
von der jeweiligen Leistungsklasse, s. Tabelle unten) und führt ab 2016 bei
Anlagen ab 100 kW die verpflichtende Direktvermarktung ein. Beide
Instrumente werden dazu beitragen, KWK-Anlagen über
Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Stadtwerke stärker in den
bedarfsorientierten Strommarkt zu integrieren.
Contracting-Modelle wirtschaftlich wieder attraktiver
Das KWK-G bietet mit der Novellierung auch wieder wirtschaftliche Chancen
für Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren), die den mittels
KWK-Kraftwerken erzeugten Strom etwa im Zuge der Versorgung von
Gewerbegebieten, Mieterstrom und Quartierslösungen lokal in Kundenanlagen
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