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    DGAP-Adhoc  588  0 Kommentare EASY SOFTWARE AG: Schadensersatzverfahren


    EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache

    15.01.2016 17:44

    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
    DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Mülheim an der Ruhr, 15. Januar 2016

    Laut telefonischer Auskunft des Landgerichts Duisburg wurde der ehemalige
    Aufsichtsratsvorsitzende Manfred Wagner verurteilt, an die EASY SOFTWARE AG
    Schadensersatz in Höhe von EUR 1.513.963,31 nebst Zinsen in Höhe von 5 %
    über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2002 bzw. 2. Januar 2003 zu
    zahlen. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. August 2013 zu
    Tagesordnungspunkt 11 hatte der von der Hauptversammlung am 26. Juli 2012
    bestellte besondere Vertreter namens der Gesellschaft Manfred Wagner auf
    Schadensersatz verklagt; nach Abberufung hat der Vorstand das Verfahren
    fortgeführt. Die Verurteilung bezieht sich auf die Auszahlung von
    Kaufpreisansprüchen der Gesellschaft aus dem Verkauf einer Beteiligung an
    der ScanOptic Gesellschaft für Scanner- und optische Speichertechnologie
    mbH an Manfred Wagner sowie die Rückzahlung eines von Manfred Wagner und
    die RS Consulting GmbH an die EASY SOFTWARE (UK) PLC gewährten Darlehens
    durch die EASY SOFTWARE AG. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Weitere Schadensersatzverfahren sind noch nicht beendet.

    EASY SOFTWARE AG
    Der Vorstand


    15.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
    Am Hauptbahnhof 4
    45468 Mülheim an der Ruhr
    Deutschland
    Telefon: +49(0) 208 450 16-0
    Fax:
    E-Mail: investor@easy.de
    Internet: www.easy.de
    ISIN: DE0005634000
    WKN: 563400
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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