EANS-Hauptversammlung
OMV Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung - Seite 2
gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7, und 9; - die
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6
und 8;
- die Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 Aktiengesetz (AktienG) zu
Tagesordnungspunkt 8; und - der Bericht des Vorstands zum
Tagesordnungspunkt 9.
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Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung
sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang
mit dieser Hauptversammlung sind für Sie ab heute bzw. spätestens ab
27. April 2016 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate
Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2016 frei
verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive
Anhang, am 20. Mai 2016 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist der Sonntag, 8. Mai
2016, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um
ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und
folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende
Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. Angaben über den
Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4.
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder
ISIN; 5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotbestand am 8. Mai 2016 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)
bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden
sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang
mit dieser Hauptversammlung sind für Sie ab heute bzw. spätestens ab
27. April 2016 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der
Gesellschaft unter www.omv.com › Investor Relations › Corporate
Governance & Organisation › Hauptversammlung › HV 2016 frei
verfügbar.
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive
Anhang, am 20. Mai 2016 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
veröffentlicht.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist der Sonntag, 8. Mai
2016, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot
unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um
ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a
AktienG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und
folgende Angaben enthalten: 1. Angaben über das ausstellende
Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 2. Angaben über den
Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4.
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder
ISIN; 5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den
Depotbestand am 8. Mai 2016 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)
bezieht.
Kraftlos erklärte Aktien
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden
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